Dies gilt für Kühl-/Gefrierschränke, Waschmaschinen, Geschirrspüler und Wäschetrockner. Die Kosten für die Lieferung und der Anschluss der neuen Geräte werden im Bedarfsfall übernommen. Mitnahme und Entsorgung der Altgeräte sind ebenfalls inbegriffen.
Das Angebot des Rhein-Kreises Neuss richtet sich auch an Bürger, die in Jüchen wohnen. Zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen Personen, die folgende Leistungen erhalten bzw. Voraussetzungen erfüllen:
1. Bürgergeld nach dem SGB II
2. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
3. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
4. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
5. Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
6. Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
7. Geringverdienende mit max. 20 % Einkommen über Bedarfssätzen Bürgergeld SGB II
Der Kontakt zur Caritas im Rhein-Kreis Neuss kann über den nachfolgenden Link: https://www.caritas-neuss.de/aktuelles/news/Elektrogeraetetausch-Stromkosten-sparen/ oder per E-Mail an elektrogeraetetausch@caritas-neuss.de hergestellt werden.
Die Caritas meldet sich anschließend zwecks Terminvereinbarung. Bei dem Termin wird der Antrag gemeinsam ausgefüllt und die Berechtigung geprüft. Wird positiv über den Antrag entschieden, erhalten die Berechtigten einen nicht übertragbaren personalisierten Gutschein, der bei einem teilnehmenden Elektrofachmarkt eingelöst werden kann.