Schonende Form- und Pflegeschnitte von Bäumen, Hecken und Sträuchern sind jedoch erlaubt. Es empfiehlt sich, diese Schnitte nicht in der Nist- und Brutzeit von März bis Ende Juli vorzunehmen und vorab zu prüfen, ob Nester belegt sind. Die Natur sollte in der Zeit von März bis September nicht unnötig belastet werden. Ein achtsamer Umgang mit der Natur kommt allen zugute, denn eine artenreiche Umwelt sorgt für ein gesundes Leben in Jüchen.
Sobald jedoch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt wird, müssen Rückschnitte sogar vorgenommen werden, um niemanden zu gefährden. Überhängende Äste und zu breit oder zu hoch gewachsene Hecken verursachen Behinderungen und zum Teil Gefährdungen an Kreuzungen, Einmündungen, sowie Fuß- und Radwegen. Auch Straßenlaternen und Verkehrszeichen sind oft durch privates Grün zugewachsen, was zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit und der Orientierung aller Verkehrsteilnehmer führt.
Zu beachten ist, dass Grundstückseigentümer verkehrssicherungspflichtig sind und für Unfälle und Schäden haften, die durch Überwuchs der Begrünung entstehen.