Achtung; Hecken schneiden! Schützen Sie Vögel und ihre Nester

Kaster · „Überall werden derzeit Hecken (Zuwachs, Formschnitt) bei geschnitten. Dabei gibt es etwas zu beachten“, mahnt Bedburgs Naturschutzberater Rolf Thiemann.

Vogelnest und Heckenschere (Bild 2).

Foto: Rolf Thiemann

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder das Entfernen der Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt, damit Vögel nicht beim Brüten gestört werden. In der Zeit von 1. März bis 30. September (Vogelschutzzeit) ist jedoch ein „schonender Form- und Pflegeschnitt“ erlaubt, macht Thiemann deutlich.

Vom 1. März bis 30. September ist es laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG*) verboten Hecken, Bäume und Büsche zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Foto: Rolf Thiemann

Thiemann wörtlich: „Achtung! Auch bei Formschnitt oder nur beim jährlichen Zurückschneiden des Zuwachs, können belegte Vogelnester zerstört werden.“

Im Bild 2 wurde der jährliche Zuwachs geschnitten. Dabei war ein Nest im Zuwachs vorzufinden. „Bitte vor dem Schneiden, auch wenn es erlaubt ist, auf Nester achten! Das Finkennest war zum Glück leer.“

(-ekG.)