Interessierte können sich ab sofort online über die Homepage der Stadt Bedburg unter dem Suchbegriff „Baugrundstücke“ bewerben. Anmeldungen für das Losverfahren sind darüber hinaus auch per Post (Stadt Bedburg, Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg; Fax: 02272 / 402 149; E-Mail: m.teich@bedburg.de) mit dem ausgefüllten Interessentenbogen möglich.
Das 300 Quadratmeter große Grundstück wird im Erbbaurecht vergeben. Der jährliche Erbpachtzins beträgt zu Beginn circa 3.360 Euro und kann alle fünf Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst werden. Durch das Erbbaurecht erhält der Gewinner des Losverfahrens somit das Recht, auf dem Grundstück ein Tiny-House beziehungsweise ein kleines Einfamilienhaus zu bauen. Eigentümerin des Grundstücks bleibt dabei die Stadt Bedburg.
Weitere Informationen zum Grundstück und zum Losverfahren gibt es unter www.bedburg.de (Bereich: „Baugrundstücke“).