Hinweis der Stadt Jüchen Osterfeuer immer anmelden

Jüchen · Bereits seit dem 11. Jahrhundert haben Osterfeuer in Deutschland Tradition. Alt und Jung erfreuen sich an den Flammen. Um die Sicherheit aller Einwohner zu gewährleisten, ist es jedoch wichtig, dass Osterfeuer ordnungsgemäß angezeigt werden.

Symbolfoto.

Foto: Piaxabay

Osterfeuer gehören ebenso wie die Maifeuer und die Martinsfeuer zu den sogenannten „Brauchtumsfeuern“. Für diese Brauchtumsfeuer besteht eine Genehmigungspflicht nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW beim Ordnungsamt. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, kann die Anmeldung mit einem entsprechenden Online-Antrag im Kommunalportal auf der städtischen Website juechen.kommunalportal.nrw – unter Dienstleistungen — Veranstaltungen – vornehmen.

Weiterhin besteht ein Unterschied zwischen „Brauchtumsfeuern“ und dem „Verbrennen von Abfällen“. Das Verbrennen von Abfällen ist nicht gestattet und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Behandlung/Beseitigung von Abfällen mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Brauchtumsfeuern darf nur unbehandeltes, trockenes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Das Feuer sollte beaufsichtigt und nach vollständigem Abbrennen gelöscht werden.

Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien ist zwingend erforderlich. Zum Schutz der Tierwelt empfiehlt es sich, das Brennholz erst kurz vor dem Anzünden des Feuers aufzustapeln, da oft Insekten, Vögel und andere Kleintiere den Holzstapel als Unterschlupf nutzen. Die Osterfeuer sollen in der Regel von Vereinen, Organisationen und Zusammenschlüssen gezündet werden.