„Schulstraßen“ in Hochneukirch und Stessen in Planung Nächster Schritt für sicherere Schulwege?

Hochneukirch/Stessen · Das Thema Schulwegsicherung an den Grundschulen ist bereits seit Langem Thema in der Verwaltung der Stadt Jüchen. Als besonders problematisch stellte sich immer wieder der morgendliche Verkehr durch „Elterntaxis“ an der Grundschule in Hochneukirch und der Lindenschule in Stessen dar. Was die bisherigen Maßnahmen gebracht haben und wie es weitergehen soll.

Die Durchfahrt einzuschränken, wie hier in Stessen, zeige Wirkung, so die Verwaltung.

Foto: Kurier Verlag GmbH/Daniela Furth

Im Jahr 2023 begann die Stadt Jüchen mit der Umsetzung der individuell erstellten Maßnahmenkataloge für die Grundschulen. Hol- und Bringzonen – sogenannte „Kiss & Go-Zonen“ – wurden eingerichtet und bereits bestehende Haltverbotsbereiche ergänzt oder erweitert.

Doch nicht überall wurden die Maßnahmen direkt angenommen. So berichtete beispielsweise eine Mutter über die Situation rund um den Parkplatz an der Bachstraße an der Grundschule in Stessen: „Wenn die Schulkinder hier alleine unterwegs sind, besonders wenn es dunkel ist, dann wird es gefährlich mit den vielen rangierenden Autos. Oft wird hier auch in zweiter Reihe geparkt. Die Situation wird schnell unübersichtlich, wodurch Autofahrer die Kinder übersehen können.“ Auch eine Entlastung der Nutzung beider Wendeanlagen an der Mühlenstraße an der Grundschule in Hochneukirch sei nicht festgestellt worden.

Aus diesem Grund entschied die Stadt, den Verkehrsversuch einer „Schulstraße“ zu beginnen. Dafür wurden Ende 2023 beziehungsweise Anfang 2024 an den erwähnten Bereichen Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten“ in der Zeit von 7 bis 8.30 Uhr aufgestellt. Dass diese Maßnahmen die Situationen vor Ort verbesserten, bestätigten Kontrollen durch Ordnungsamt und Polizei. „Im Ergebnis stellt die Verwaltung fest, dass die geschilderten Verkehrsversuche zur Sicherheit der Kinder auf ihren jeweiligen Schulwegen beitragen und die konkreten Gefahrensituationen nachhaltig reduziert werden“, heißt es in einer Mitteilung der Verwaltung aus der vergangenen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses. Der Vorschlag: Den üblicherweise bis zu einem Jahr zu befristenden Verkehrsversuchen eine dauerhafte Anordnung folgen zu lassen.

Um die „Schulstraßen“ dauerhaft einzurichten, ist jedoch einiges an Bürokratie nötig. Um die Nutzung der jeweiligen Straßenabschnitte der Mühlenstraße in Hochneukirch nachträglich an Schultagen von 7 bis 8.30 Uhr auf Fuß-, Rad- und Linienverkehr zu beschränken, müssen Teileinziehungen vorgenommen werden. Dies würde mittels einer öffentlichen Bekanntmachung erfolgen.

Für den Bereich an der Stessener Lindenschule gestaltet sich das Ganze etwas anders. Eine Teileinziehung wäre dort nicht möglich, da es für die Bachstraße – ebenso für die Straße „Am alten Sportplatz“ – tatsächlich keine Nachweise eines förmlichen Widmungsakts gebe. Als sogenannte „tatsächlich-öffentliche Straße“ könnten daher für diese die Regelungen des Straßen- und Wegerechts zum jetzigen Zeitpunkt nicht greifen. Daher müsse die Bachstraße erst „als Gemeindestraße (Anliegerstraße) für den öffentlichen Verkehr gewidmet“ werden, bevor die Nutzung an Schultagen von 7 bis 8.30 Uhr auf den Fuß- und Radverkehr beschränkt werden könne.

Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfahl dem Rat, die entsprechenden Beschlüsse für die Anordnung der „Schulstraßen“ zu fassen. Über das weitere Vorgehen soll in der nächsten Ratssitzung Ende März beraten werden.