Landrat überreichte Einbürgerungsurkunden ... in Deutschland angekommen!
Grevenbroich · Bei Şeyda Nur Hazar-Tunҫ und Alperen Tunҫ war die Freude groß, als sie die Einbürgerungsurkunden aus den Händen von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke entgegennahmen. Sie reisten 2017 und 2018 aus der Türkei nach Deutschland ein, sind heute verheiratet und leben in Grevenbroich.
Şeyda Nur Hazar-Tunҫ arbeitet bei der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises, während ihr Mann in der Versicherungsbranche tätig ist. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Kreisdezernent Dr. Martin Stiller gratulierten und wünschten den beiden alles Gute: „Wir freuen uns, dass Sie jetzt offiziell in Deutschland angekommen sind und nun neben der türkischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen“, sagten Petrauschke und Dr. Stiller.
Für das Ehepaar ist damit ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen. „Die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit stellt für mich einen weiteren Meilenstein dar, der meine Wertschätzung für dieses Land und die Gemeinschaft, die uns aufgenommen hat, zum Ausdruck bringt“, sagt die 30-jährige Juristin, während ihr Mann betont, dass er sich Deutschland verbunden fühlt und die Werte und Möglichkeiten, die das Leben in Deutschland bietet, sehr schätzt.
Alperen Tunҫ absolvierte nach seiner Ankunft in Deutschland vor sieben Jahren eine Umschulung zum Softwareentwickler und arbeitet seitdem in diesem Bereich.
Şeyda Nur Hazar-Tunҫ sieht ihren beruflichen Werdegang eng mit den Chancen verbunden, die sie in Deutschland erhalten hat. „Durch meinen Masterabschluss an der Universität zu Köln in Rechtswissenschaften konnte ich mein Fachwissen vertiefen und ein fundiertes Verständnis für rechtliche Fragestellungen auf nationaler und internationaler Ebene entwickeln“, blickt sie zurück und fügt hinzu: „Seit rund zwei Jahren bin ich im Bereich Asylrecht bei der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises tätig und kann hier nicht nur meine juristischen Kenntnisse ausbauen, sondern auch einen aktiven Beitrag für die Gesellschaft leisten.“
Bereits während ihres Studiums beschäftigte sie sich intensiv mit Asyl- und Aufenthaltsrecht. Zu ihrem Aufgabengebiet beim Rhein-Kreis gehört unter anderem die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen.
Für Şeyda Nur Hazar-Tunҫ hat die Einbürgerung den Vorteil, dass sie sich noch stärker in das gesellschaftliche und politische Leben integrieren kann. „Die deutsche Staatsangehörigkeit bedeutet für mich mehr als formale Rechte wie das Wahlrecht. Sie eröffnet mir die Möglichkeit, Verantwortung in meinem Lebensumfeld zu übernehmen“, sagt sie.
Wer als Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen will, muss unter anderem eine bestimmte Anzahl von Jahren in Deutschland gelebt haben und darüber hinaus nachweisen, dass er oder sie einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, den Lebensunterhalt bestreiten kann und Deutsch spricht.
Auch ein Einbürgerungstest mit 33 Fragen zur deutschen Geschichte, Politik und zu deutschen Gesetzen muss bestanden werden. Erst nach einer persönlichen Antragstellung und der Prüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde erworben.
Im vergangenen Jahr hat die Einbürgerungsbehörde 926 Einbürgerungsvorgänge bearbeitet, wobei die Tendenz steigend ist.