Offener Brief Bodenbeschaffenheit bedingt Urnen-Liegezeit – Irrsinn für Wolfgang Kuhn
Jüchen · Über zehn Jahre kämpft Wolfgang Kuhn bereits dafür, die Liegezeit für Urnen zu verkürzen. „Ich kämpfe nicht für uns, sondern für unsere Kinder“, erzählt er. Die drei Kinder von Ehepaar Kuhn wohnen in ganz Deutschland verstreut. „Und wer soll 25 Jahre lang unser Grab pflegen?“, fragt sich das Paar.
Von 30 auf 25 Jahre wurde die Liegezeit vor gut fünf Jahren verkürzt, mehr hat sich seitdem nicht getan. Unverständlich für Kuhn, der weiß, dass sich viele aus genau diesem Grund nach anderen Bestattungsformen in anderen Regionen umschauen.
Grund für die lange Liegezeit: Sie richtet sich für Urnen nach der Liegezeit von Erdbestattungen und die hängt von der Qualität des Erdbodens ab. So seien in Jüchen 25 Jahre festgelegt, während es zum Beispiel in der Nachbarstadt Mönchengladbach zwölf Jahre sind, erklärt Kuhn. „Es kann sich doch nicht die Qualität des Erdbodens auswirken auf die Liegezeit von Asche“, schüttelt er den Kopf. Einen ganzen Ordner voll mit mehreren hundert Schriftunterlagen hat Wolfgang Kuhn mittlerweile, die seinen Einsatz für die Verkürzung der Liegezeit von Urnen dokumentieren. Aufgeben will er nicht. Daher verfasste er vor Kurzem einen offenen Brief, den er 46 Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtages zukommen ließ, mit folgenden Worten:
„Ich bin der Vorsitzende der Rentnergemeinschaft in Jüchen und nehme oft an Beerdigungen teil. Es sind fast nur noch Urnenbestattungen. Ich sagte zu meiner Frau: ,Wir müssen uns auch mal überlegen, wie wir unsere Beerdigung haben wollen.‘ Wir haben drei Söhne, die es aus beruflichen Gründen nach Köln, Nürnberg und München verschlagen hat.
Bei einer Informationsveranstaltung eines Bestatters erfuhren wir auf meine Frage, wie lange die Liegezeit einer Urne wäre, dass sie wie bei einer Erdbestattung sei, hier in Jüchen 30 Jahre (schwerer Boden). Auf meinen Einwand, dass doch mit der Asche in der Urne schon geschehen ist, was mit dem Körper in einem Sarg 30 Jahre dauert, sagte er: ,Das stimmt schon, aber das ist ein vergessenes Landesgesetz. Das Gesetz ist schon so alt, da gab es nur vereinzelt Urnenbestattungen und von den Kirchen war es sogar verboten, sich kremieren zu lassen.‘ Darauf sagte ich ihm, dann werde ich die Landesregierung einmal daran erinnern.
Sehr geehrte Mitglieder, ich habe an 40 Seniorenbeiräte in NRW für kürzere Urnenliegezeiten geschrieben und bekam volle Zustimmung in ihren Antworten, ich schrieb an ihre vorherigen Ausschussmitglieder, deren Vorsitzender das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW informierte. Daraufhin erhielt ich ein Schreiben von diesem Ministerium, darin stand unter anderem, dass man die kürzeste Liegezeit auf einem Friedhof für die Liegezeit von Urnen nehmen kann. In Jüchen gab es nur eine 30-jährige Liegefrist, also auch für Urnen 30 Jahre.
Ich schrieb einen offenen Brief an 237 Abgeordnete des Landtages, ich schrieb einen Antrag an den Petitionsausschuss, der abgelehnt wurde und so weiter. Die Jüchener Verwaltung hat auf mein Drängen hin Kontakt zum ,Geologischen Dienst NRW‘ aufgenommen. Dieser antwortete (gekürzt): Bei Verstorbenen unter fünf Jahren könne man von einer Liegezeit von 30 auf 25 Jahre (schwerer Boden) ausgehen, somit ist eine Neufestsetzung der Ruhefrist für Urnen auf 25 Jahre möglich.
Es gibt in anderen Kommunen kürzere Liegezeiten, die mit der Bodenbeschaffenheit und Altersgruppen (Kinder unter fünf Jahren) zusammenhängen. In unserer Nachbarkommune Mönchengladbach ist laut Friedhofssatzung die Liegezeit im Grab von verstorbenen Kindern bis fünf Lebensjahre zwölf Jahre (sandiger Boden, Richtung Holland), also haben sie diese zwölf Jahre als Liegezeit für Urnen in einem Kolumbarium genommen.
In Jüchen beträgt die Liegezeit für Urnen jetzt 25 Jahre, circa 9 Kilometer weiter (Mönchengladbach-Rheydt) zwölf Jahre. Heute werden über 77 Prozent Urnenbestattungen durchgeführt, es ist also die Hauptbestattungsart, da kann man nicht von einem so fragwürdigen Zufall von der Bodenbeschaffenheit seines Friedhofes die Liegezeit für Urnen festlegen. Der Inhalt der Urnen ist überall gleich.
Deshalb ist es doch Irrsinn, die Liegezeit einer Urne (Asche) von der Bodenbeschaffenheit abhängig zu machen. Sie haben die Chance, die Ruhefristen in NRW für Urnen auf eine einheitliche Dauer von zwölf Jahren zu setzen, damit endlich mal eine gute Nachricht von der Politik bei den Bürgern ankommt.“