Da Verkehrsschilder mit reflektierenden Folien ausgestattet sind, ist ein rückstandsloses Entfernen von Aufklebern oder Farbe meist nicht möglich. In den meisten Fällen müssen die betroffenen Schilder komplett ausgetauscht werden, was zusätzliche Kosten verursacht und Arbeitskräfte bindet.
Noch schwerwiegender ist jedoch die potenzielle Gefährdung für Verkehrsteilnehmer. Werden Verkehrszeichen durch Beschädigungen oder Verunreinigungen unkenntlich, können sie ihre Funktion verlieren und Unfälle begünstigen.
Das Bekleben oder Verändern von Verkehrszeichen stellt daher nicht nur eine Sachbeschädigung dar, sondern kann auch als Verkehrsbeeinträchtigung gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem Verwarngeld geahndet werden.
Auch an Lärmschutzwänden sowie an Brückenwiderlagern und Flügelwänden sind ähnliche Vandalismusfälle zu beobachten. „Straßen.NRW“ appelliert daher an alle Bürger, solche Beschädigungen zu unterlassen.