Für fristgerechte Erstellun der Abrechnung Frischwasserverbräuche sind bis 8. Dezember fällig

Jüchen · Derzeit werden die Ablesekarten zur Feststellung des Frischwasserverbrauchs durch die Kreiswerke Grevenbroich verteilt. Die Stadtverwaltung Jüchen möchte daran erinnern, dass die Mitteilung über den Frischwasserverbrauch spätestens bis zum 8. Dezember erfolgen muss, damit die Abrechnung fristgerecht zum 31. Dezember erstellt werden kann.

Der Zählerstand kann neben der Rücksendung der Ablesekarte alternativ auch online unter www.kw-gv.de, per E-Mail an kundenservice@kw-gv.de sowie unter der Service-Hotline 02182/ 1705-17 mitgeteilt werden. Auch die Mitteilung über den Zählerstand von Zwischenzählern für die Gartenbewässerung muss spätestens bis zur oben genannten Frist erfolgen. Dies kann ab diesem Jahr ebenfalls über die oben genannten Kontaktmöglichkeiten der Kreiswerke erfolgen.

Damit der Zählerstand berücksichtigt werden kann, muss der jeweilige Zwischenwasserzähler zuvor durch den Abwasserbetrieb der Stadt abgenommen worden sein. Bürgerinnen und Bürger, die einen angemeldeten Zwischenwasserzähler besitzen, der nicht im Versorgungsgebiet der Kreiswerke Grevenbroich liegt (dies betrifft die Ortschaften Waat, Wey, Hoppers, Kamphausen und Dürselen), können wie gewohnt über die städtische Internetseite oder per Email an abwasserbetrieb@juechen.de ihre Zwischenzählerstände mitteilen.

Bereits bei der Stadtverwaltung eingereichte Zwischenzählerstände müssen nicht erneut eingereicht werden. Wird in einem Jahr kein Antrag auf Abzugsmengen gestellt, so kann bei einem Antrag im Folgejahr nicht die volle Differenz zum letzten gemeldeten Zählerstand abgesetzt werden. Es erfolgt dann lediglich eine anteilsmäßige Berechnung.