Waffen straffrei abgeben, aber kaum jemand tut es

Grevenbroich · Eine illegale Waffe straffrei zurückgeben – durch eine Waffen-Amnestie geht das im Moment. Doch der Erfolg bleibt überschaubar. In Grevenbroich machen Besitzer illegaler Waffen nur zögerlich Gebrauch von dem Angebot, das seit Sommer vergangenen Jahres gilt.

Waffen können seit Juli straffrei abgegeben werden. Im Rhein-Kreis nutzten nur 38 Personen das Angebot.

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Noch bis zum 5. Juli bleibt die Regelung in Kraft. So soll die Zahl von Pistolen, Schlagstöcken und Co. in privaten Haushalten eingedämmt werden.

Der Besitz von illegalen Waffen ist immer wieder Thema für die Polizei. Erst Mitte Oktober sorgte eine Razzia bei den „Hells Angels“ bundesweit für Aufsehen. Unter anderem wurde auch ein Objekt im Rhein-Kreis durchsucht, in dem diverse Waffen aufgefunden wurden.

Dennoch berichtet Polizeisprecherin Diane Drawe von einer erfreulichen Entwicklung: „Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Straftaten gegen das Waffengesetz im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen sind.“

Demnach weist die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 im Rhein-Kreis 136 Straftaten nach dem Waffengesetz aus (davon 14 in Grevenbroich). Im ersten Halbjahr 2017 waren es 58 Fälle (davon vier in Grevenbroich). Hierunter werden auch verbotene Gegenstände (wie zum Beispiel das Mitführen von so genannten „Butterflymessern“) erfasst; es handelt sich bei diesen Ermittlungsverfahren also nicht zwangsläufig um Schusswaffen.

Eher ernüchternd ist dagegen die Zahl der abgegebenen Waffen. Seit der Änderung des Gesetzes am 6. Juli und der anschließenden einjährigen Amnestie-Phase sind im gesamten Rhein-Kreis lediglich rund 38 Waffen abgegeben worden (18 Langwaffen, 20 Kurzwaffen). Ziel verfehlt?

Bereits 2009 konnten Besitzer Waffen auf diese Weise loswerden. Damals kamen rund 40.000 Waffen in Nordrhein-Westfalen zusammen.

Für die kommenden Monate erhofft die Polizei noch eine Trendwende.

Durch die aktuelle Regelung ist auch der Transport zur entsprechenden Behörde straffrei. Betroffene Bürger haben auf diese Weise die Möglichkeit, ohne dass sie eine Straftat nach dem Waffengesetz begehen, ihre illegalen Waffen rund um die Uhr bei jeder Polizeiwache oder montags bis donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 15.30 Uhr direkt bei der eigenen Waffenbehörde des Rhein-Kreises abzugeben.

Die Polizeiwachen im Rhein-Kreis sind im Interesse einer reibungslosen Umsetzung der Amnestie-Regelung angehalten, abgegebene Waffen anzunehmen. Bei der Abgabe von Waffen ist lediglich eine Vernichtungserklärung zu unterschreiben, mit der schriftlich bestätigt wird, dass die Abgabe ersatzlos ist und das Einverständnis zur Vernichtung der Waffe gegeben wird.

Und was ist mit Pfeffersprays, auf die es nach der Silvesternacht 2015/16 einen regelrechten Run gab? „Das frei im Handel erhältliche Pfefferspray ist von seiner Zweckbestimmung her nicht zum Einsatz gegen Menschen gedacht, sondern zur Abwehr von Tieren und ist vom Waffengesetz nicht erfasst“, erklärt die Polizeisprecherin.

Die Amnestie-Regelung gilt für Personen, die illegal im Besitz von Schusswaffen, Munition und verbotenen Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz enthalten, sind.

Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Waffenbehörde unter folgenden Rufnummern zur Verfügung: 02131/300– 11 412, 11 413, 11 414, 11 415.

Violetta Fehse

(Kurier-Verlag)