Straßenverkehrsamt-Service wird gut angenommen Online-Umtausch für die Führerschein-Jahrgänge 1959 bis 1964
Rhein-Kreis · Wer zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch einen grauen oder rosa Führerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2023 umtauschen. Das sieht eine EU-Richtlinie vor. Für diese Jahrgänge bietet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises einen speziellen Online-Dienst an. Straßenverkehrsamtsleiterin Ulrike Holz berichtet, dass dieser Service sehr gut angenommen wird: 2 478 Bürger haben das Online-Portal für den Führerscheinumtausch in diesem Jahr bereits genutzt.
Alle Informationen zum Führerschein-Umtausch finden sich auf der Internetseite des Rhein-Kreises. Wer zu den entsprechenden Jahrgängen gehört und einen Kartenführerschein beantragen will, kann dies bequem von zuhause aus erledigen. Ulrike Holz weist darauf hin, dass eine erfolgreiche Bearbeitung per Upload einfach möglich ist, wenn Kunden das Passbild, die Unterschrift und die Kopien des alten Führerscheins sowie des Ausweises in dem dafür vorgesehenen Formular hochladen. Wenn der alte Führerschein nicht im Rhein-Kreis ausgestellt wurde, sollte der Bürger außerdem vorher eine Karteikartenabschrift bei dem Kreis oder der Stadt beantragen, wo diese ausgestellt wurde.
„Wir bearbeiten die Online-Anträge vorrangig“, erläutert Ulrike Holz. „Dabei ist die Bearbeitungszeit sehr viel kürzer als bei den Personen, die für den Umtausch zunächst einen Termin vereinbaren müssen und dann zu uns ins Amt kommen.“ Dennoch müssen sich Kunden auf eine mehrmonatige Wartezeit einstellen, da die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat bei der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. Die Antragsteller werden benachrichtigt, sobald der Führerschein vorliegt und können diesen ohne Termin am Bürgerservice-Center im Kreishaus Neuss oder im Kreishaus Grevenbroich abholen. Eine persönliche Abholung ist erforderlich, weil das Gesetz eine Identitätsprüfung vorschreibt.
Die ITK Rheinland hat die Online-Anwendung für den Führerschein-Umtausch erfolgreich in Kooperation mit dem Rhein-Kreis und der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) entwickelt. Die Pflicht zum Umtausch der alten grauen und rosa Führerscheine geht in den nächsten Jahren weiter: So müssen alle Führerscheine, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, bis 2033 gegen den neuen einheitlichen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Die Umstellung erfolgt stufenweise nach Jahrgängen. Führerschein-Inhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, haben bis zum 18. Januar 2033 Zeit, um ihren Führerschein umzutauschen. Während zurzeit die Jahrgänge 1959 bis 1964 den Online-Umtausch nutzen können, wird der Online-Service demnächst für weitere Jahrgänge angeboten. So schaltet der Rhein-Kreis das Online-Portal voraussichtlich im Laufe der dritten Kalenderwoche 2023 für die Jahrgänge 1965 bis 1970 frei, die ihren alten Führerschein bis zum 19. Januar 2024 umtauschen sollten.
Alle Informationen zum Pflichtumtausch finden sich auch auf der Internetseite des Rhein-Kreises unter www.rhein-kreis-n