4.527 Mütter und Väter erhielten im Rhein-Kreis Elterngeld „Beratungsgespräche sind zeitintensiver“

Grevenbroich/Jüchen · Die Nachfrage nach Elterngeld ist weiterhin groß im Rhein-Kreis, auch wenn die Gesamtzahl der Personen, die Elterngeld bezogen, von 4.706 im Jahr 2023 auf 4.527 im vergangenen Jahr leicht gesunken ist.

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Die Elterngeldstelle des Rhein-Kreises teilt mit, dass 2024 insgesamt 3.201 Mütter und 1.326 Väter Elterngeld erhielten; im Jahr davor lag die Zahl bei 3.304 Müttern und 1.402 Vätern.

Knapp 30 Prozent der 4.527 Elterngeldbeziehenden im Rhein-Kreis waren im vergangenen Jahr Väter. So lag der Anteil der Väter, die Elternzeit nahmen und Elterngeld bezogen, 2024 bei 29,2 Prozent (29,8 Prozent im Jahr 2023).

Petra Fliegen, Leiterin des Familienbüros und der Elterngeldstelle des Rhein-Kreises, stellt fest, dass umfassende persönliche Beratung sehr gefragt ist: „Durch Änderungen unter anderem bei den Einkommensgrenzen sind die Beratungsgespräche zeitintensiver geworden.“

Die Antragstellenden können sich telefonisch während der Sprechzeiten oder auch in einem persönlichen Gespräch in der Elterngeldstelle an der Königstraße 32-34 in Neuss beraten lassen. Darüber hinaus werden zwei Mal wöchentlich Online-Termine im virtuellen Bürgerbüro angeboten.

Zahlreiche Nachfragen gab es zu der Einkommensgrenze, bis zu der das Elterngeld noch gezahlt wird: Diese wurde zum 1. April 2024 auf 200.000 Euro gesenkt. Eine weitere Senkung auf 175.000 Euro ist am 1. April 2025 geplant.

„Zudem können Eltern bei Geburten seit dem 1. April vergangenen Jahres nur noch einen Monat lang parallel Basiselterngeld beziehen“, erläutert Petra Fliegen.

Insgesamt 5.040 Anträge gingen im vorigen Jahr in der Elterngeldstelle ein; 2023 waren es 5.144 Anträge. In Grevenbroich waren es 635 (2024) und 633 (2023), in Jüchen 223 (2024) und 276 (2023) und in Rommerskirchen 150 (2024) und 152 (2023).

Rund 38 Millionen Euro Elterngeld wurden 2024 aus Bundesmitteln ausgezahlt. Das sind etwa zwei Millionen weniger als im Jahr davor.

38,2 Kalendertage mussten Eltern im Rhein-Kreis auf die Bearbeitung ihrer Anträge warten, im Vorjahr lag diese Bearbeitungszeit deutlich niedriger bei 27,7 Kalendertagen. Kreis-Jugendamtsleiterin Marion Klein weist darauf hin, dass die längere Bearbeitungszeit unter anderem dadurch zustande kommt, dass die Online-Anträge einen erhöhten Zeitaufwand erfordern. Zudem gab es hohen Beratungsbedarf unter anderem wegen des einmonatigen Parallelbezugs. „Wichtig ist, dass die Anträge vollständig bei uns eingehen“, betont Marion Klein. „Auf unserer Internetseite erfahren Interessierte genau, welche Unterlagen sie benötigen.“

Mehr Informationen rund um das Elterngeld gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/elterngeld sowie telefonisch bei der Elterngeldstelle an der Königstraße 32-34 in Neuss unter den Nummern 02131/928–5161 bis –5164 und –5167 bis –5169, –5181 und –5191 oder per Mail unter elterngeld@rhein-kreis-neuss.de.

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt mit dem Ziel, junge Familien zu unterstützen. Die Höhe des Elterngeldes beträgt normalerweise 65 Prozent des Netto-Einkommens, das vor der Geburt bezogen wurde und das während der Elternzeit entfällt. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1 800 Euro.

(-ekG.)