Insgesamt stehen zwölf Urnenwahlgräber und sechs Urnenreihengräber zur Verfügung. Folgende Grabarten werden angeboten:
– Urnenbestattung in einem „Urnenwahlgrab am Baum“: Hier kann der Nutzungsberechtigte bis zu zwei Urnen beisetzen lassen. Ein Wiedererwerb ist möglich.
– Urnenbestattung in einem „Urnenreihengrab am Baum“: Hier kann der Nutzungsberechtigte nur eine Urne beisetzen lassen. Das Grab wird für die Dauer der Ruhefrist des zu Bestattenden zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Grabes ist nicht möglich. In einem Urnenreihengrab können bis zu vier Urnen von verschiedenen Nutzungsberechtigten beigesetzt werden.
Die Ruhefrist der in den Grabstätten beigesetzten Verstorbenen beträgt 25 Jahre. Die Beisetzung erfolgt nicht anonym. Die Namen werden mit Namensplaketten auf den Granitplatten angebracht.
Bei Interesse und eventuellen Rückfragen stehen Helen Kleber (02165/915-3209) und Claudia Günther (02165/915-3214) vom Ordnungsamt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.