Dabei verweist er auch darauf, dass alle Eckpunkte in einer Vereinbarung vom SSV und der Stadt festgelegt sind. „Wir bangen alle um unseren Vereinssport, der für viele Menschen, ob jung oder erfahren so wichtig ist und ihnen Halt gibt. Seid Vorbild für den Sport und für alle eure Mitglieder“, richtet sich der Vorsitzende dringend an die Sportler. Denn vom Verhalten jetzt ist auch die Zukunft der Vereine abhängig. „Achtet auf die Umsetzung der AHA-L Regel beim Sport. Schränkt unnötige Kontakte ein, verzichtet möglichst auf größere, gesellige Privat-Treffen. Handelt nicht unter dem Motto: Was ist denn alles noch möglich, sondern überlegt, ob es zurzeit nötig ist oder ob eine Einschränkung zum Infektionsschutz sinnvoll wäre“, nur so könne die Zukunft der wichtigen Sportvereine gesichert werden.
Das sieht auch Bürgermeister Harald Zillikens so: „Der Sport genießt während der Corona-Pandemie eine besondere Aufmerksamkeit. Durch das Eckpunktepapier werden Möglichkeiten eröffnet, in den schwierigen Zeiten einen Sportbetrieb in der Stadt Jüchen zu ermöglichen. Alle Sportler werden gebeten, eine ganz besondere Sorgfalt walten zu lassen.“ Die städtischen Sportstätten, Hallen und Außensportanlagen sind für den regulären Sportbetrieb der Vereine unter Vorgaben geöffnet, wobei aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie Änderungen jederzeit möglich sind. So hat Schulsport ausnahmslos Vorrang. Überschneidungen sind unzulässig. Befindet sich die Sportstätte auf einem Schulgelände, ist das Betreten zur Ausübung des Sports erst mit einer Pause (Lüftung) nach dem Schulsport zulässig.
Die Ausübung des Sports ist nur möglich unter Beachtung der aktuellen Corona-Schutzverordnung und unter Beachtung der sportspezifischen Vorgaben des entsprechenden Sportverbandes. Alle Hallenräume und Hallentrainingsflächen werden nach und vor jeder Nutzung und auch während des Sportbetriebes gelüftet. Dazu gelten die vor Ort festgelegten Hygiene- und Wegekonzepte (Einbahnstraßenregelung), eine generellen Maskenpflicht außerhalb der Sportausübung auf dem gesamten Sportgelände sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit.
Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis auf weiteres untersagt. Wettkämpfe mit und ohne Zuschauer erfordern ein Hygienekonzept und sind unter Einhaltung der Corona-Schutzverordnung zugelassen. Die Nutzung der Dusch-, Wasch-, Umkleide- und Gesellschaftsräume sind unter Einhaltung der Abstands- und Hygienebestimmungen sowie der Corona-Schutzverordnung möglich, wobei sportstättenspezifische Einschränkungen zu beachten sind. Sportler oder Besucher, welche die vorstehenden Regeln nicht beachten oder nicht mitwirken, dürfen die Sportstätte nicht betreten oder müssen diese unverzüglich verlassen.