Stärkungspakt NRW Finanzielle Hilfen für Einwohner mit geringem Einkommen
Jüchen · Der Stadt Jüchen wurden aus dem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW“ Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. Aus diesen Mitteln können sowohl Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unterstützt werden, aber auch Einzelfallhilfen, die zur Vermeidung beziehungsweise Beseitigung finanzieller Härten bei Bürgern beitragen, gezahlt werden.
Damit ein möglichst großer Teil der Bevölkerung in den Genuss einer Hilfe kommt, lässt die Stadt Jüchen hilfebedürftigen und geringverdienenden Einwohnern auf Antrag einen Lebensmittelgutschein zukommen. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.
Berechtigt sind Empfänger von
- Bürgergeld (SGB II)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
- Leistungen für Asylbewerber (AsylblG)
- Wohngeld (WoGG)
- Berufsausbildungsförderung (BAföG)
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB nach dem SGB III)
und Personen mit geringem Einkommen. Für Einzelpersonen gilt die Grenze von 18.000 Euro Jahreseinkommen, für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.600 Euro.
Der Antrag ist auf der Internetseite der Stadt Jüchen unter www.juechen.de/Rathaus/Formulare/antrag-gutschein-st228rkungspaket-nrw aufrufbar. Er ist auch an der Infotheke im Rathaus und bei der Existenzhilfe Jüchen erhältlich. Eine Abgabe des Antrags ist nur bis zum 13. August zusammen mit den wenigen notwendigen Unterlagen möglich.
Im Anschluss daran prüft das Sozialamt die Anträge und erstellt die Gutscheine. Diese können in der Zeit vom 26. September bis 4. Oktober 2023 zu den Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12. Uhr und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr) im Sozialamt der Stadt Jüchen gegen Empfangsbekenntnis unter Vorlage des Personalausweises abgeholt werden. Eine spätere Ausgabe ist nur aus einem nachgewiesenen triftigen Grund möglich.
Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Gutscheines besteht nicht, entscheidend ist der Antragseingang. Sind die Mittel aus dem Stärkungspakt verausgabt, werden keine weiteren Gutscheine ausgestellt. Bei Fragen stehen Frau Mertiens oder Frau Schoenen unter 02165 / 915-5000 oder -5005 zur Verfügung.