Gefahr an der K19: Mittelinsel soll reichen Eltern fordern mehr Sicherheit für Schulweg

Otzenrath · "Ist es tatsächlich notwendig, dass erst ein Kind zu Schaden beziehungsweise zu Tode kommen muss wie in Odenkirchen, bevor gehandelt wird und eine sichere Überquerungsmöglichkeit geschaffen wird?", schreibt eine verzweifelte Mutter — völlig in Sorge, dass ihren Kindern auf dem Weg zur Schule oder zum Sport etwas passieren könnte.

Foto: Alina Gries

Otzenrath. 800 Meter — etwa zehn bis 15 Minuten Fußweg — müssen acht Kinder der Straße "Vogelsang" in Holz zur Grundschule nach Otzenrath zurücklegen. Dazwischen liegt die Kreisstraße 19, erlaubt sind hier 100 Kilometer pro Stunde. "Unserer Auffassung nach besteht hier ein dringender Handlungsbedarf, da aus unserer Sicht sechs- bis zehnjährige Kinder deutlich überfordert sind die hohen Geschwindigkeiten richtig einzuschätzen", sagt Dorothea Lambertz. Sie ist die Mutter von Anton (8) und Luisa (10).

Die beiden Geschwister würden gerne alleine mit dem Fahrrad oder auch zu Fuß zu Freunden, zur Schule oder zum Sport ins Nachbardorf Otzenrath fahren. "Zu gefährlich", finden Jochen und Dorothea Lambertz und suchten Hilfe bei der Gemeinde. "Wir waren in der Bürgersprechstunde beim Bürgermeister und haben ihm von der Idee eines beleuchteten Zebrastreifens erzählt", so Jochen Lambertz, "er war auch ganz angetan davon." Dann fanden die Lambertz' den ernüchternden Brief vor. "[...] Das SVA teilt mit, dass für die in Rede stehende Stelle keine Notwendigkeit vorliegt, dort einen Fußgängerüberweg oder eine weitere Querungshilfe anzulegen. An dieser Stelle sind bereits drei bauliche Querungshilfen in Form von Mittelinseln vorhanden." Diese lägen jedoch so nah am Ortsausgang, dass viele ohne Rücksicht bereits aufs Gas treten.

[...] "Diese helfen dem Fußgänger die K19 sicher und in angemessener Zeit abschnittsweise zu überqueren, weil dabei nur der Verkehr aus einer Fahrtrichtung beachtet werden muss", lautet es in einem Schreiben vom Bürgermeister — das ist nun schon zehn Monate her. Für die Eltern ein kalter Schlag ins Gesicht.

Doch kampflos wollen sie nicht aufgeben. "Wir haben schon einen weiteren Brief an alle Gemeinderatsmitglieder gerichtet und eine Unterschriftenaktion ist auch geplant", erzählt Lambertz. Denn ein Zebrastreifen ist laut der Verwaltungsvorschrift zur StVo außerhalb geschlossener Ortschaften verboten. "Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 Kilometer pro Stunde gefahren werden darf". "Eine Ampel wäre eine gute Möglichkeit für den sicheren Übergang, die muss auch nicht ständig leuchten, sondern nur wenn sie betätigt wird", meint Jochen Lambertz. Oder ein Tempolimit. Und auch Sohn Anton findet es für Kinder besonders gefährlich an dieser Stelle. "Wenn man dort steht, kann man nicht einsehen, ob ein Auto kommt oder nicht", meint er, "und im Ort geben die meisten schon Gas — auch Lkws."