Peter Gehrmann stellt Antrag für den Rat Notfallversorgung in Grevenbroich
Grevenbroich · Peter Gehrmann, Fraktionsvorsitzender der Grevenbroicher „Grünen“, will die Notfallversorgung in Grevenbroich in den Rat bringen. Der tagt allerdings erst im Dezember!
Er schreibt deshalb ab Bürgemeister Klaus Krützen: „In den lokalen Medien wird berichtet, dass im Rahmen des verabschiedeten Sanierungsplanes für das ,Rheinland Klinikum‘ von den Gesellschaftern (Rhein-Kreis und Stadt Neuss) eine Schließung der Notaufnahme des ,St. Elisabeth’-Krankenhauses in Grevenbroich verabredet worden ist. Bei Gesprächen mit Bürgern stellen wir fest, dass es eine große Verunsicherung gibt.“
Und er erläutert weiter: „Kann mit dem Wegfall die Notfallversorgung für Grevenbroich weiterhin in der notwendigen Qualität gewährleistet werden? Die Bürger machen sich Sorgen über die längeren Fahrwege zu den Krankenhäusern im Umland. Insbesondere wird hinterfragt, ob ausreichend Rettungswagen, Ärzte und Sanitäter vorhanden sind.“
Gehrmann hat einen ganzen Fragenkatalog, den er beantwortet haben will. Hier seine Fragen:
1. Haben der Rhein-Kreis, die Stadt Neuss oder das „Rheinlandklinikum“ die Stadt Grevenbroich über die Schließung der Notaufnahme des „St. Elisabeth-Krankenhauses und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Notfallversorgung im Stadtgebiet informiert?
2. Ist zur Schließung der Notaufnahme des „St. Elisabeth-Krankenhauses“ ein konkreter Zeitplan benannt worden?
3. Gibt es ein mit der Stadt Grevenbroich besprochenes Konzept des Rhein-Kreises, die Qualität der Notfallversorgung in Grevenbroich sicher zu stellen? Oder sind entsprechende Gespräche hierzu durch den Rhein-Kreis angekündigt?
4. Wann wird der Bedarfsplan für den Rettungsdienst entsprechend aktualisiert?
5. Ist nach Einschätzung der Verwaltung die gegenwärtige Ausstattung des Rettungsdienstes in Grevenbroich nach einer Schließung der Notaufnahme des „St. Elisabeth“-Krankenhauses ausreichend? Wenn nein, welche negativen Auswirkungen sind zu erwarten?
6. Warum wurde nicht vor der anscheinend endgültigen Entscheidung ein entsprechend dem „Rettungsgesetz NRW“ aktualisierter Bedarfsplan für den Rettungsdienst mit Darstellung des Mehraufwandes bei einer Schließung der Notaufnahme des „St. Elisabeth-Krankenhauses“ erarbeitet?
Der Rat tagt wieder am 12. Dezember.