Die alarmierte Polizei stellte insgesamt 15 betroffene Kraftfahrzeuge fest. Nicht weit entfernt konnten die Kinder im Grundschulalter angetroffen und im Beisein von Erziehungsberechtigen zu den Sachbeschädigungen befragt werden.
Das offenbar unüberlegte Handeln der Mädchen zieht ein polizeiliches Ermittlungsverfahren und vermutlich nicht ganz unerhebliche Schadensersatzforderungen der betroffenen Kraftfahrzeugbesitzer nach sich. Eine Erklärung für ihr Verhalten hatten die beiden Kinder nicht.