Umgehend hatte er angekündigt, diesen Beschluss beanstanden zu wollen, um Schaden von der Stadt abzuwenden.
Auf Nachfrage des Erft-Kurier machte er nunmehr deutlich, dass er auf die Beanstandung des besagten Beschlusses nun doch verzichten wolle. Genaue Gründe nannte er dabei nicht.
Zugleich betonte er, noch keinerlei Informationen über den Ausgang des gegen ihn laufenden Disziplinarverfahrens des Kreises zu haben. Wie der „Flurfunk“ der Kreis-Verwaltung zu berichten weiß, soll es wohl aber auf eine Geldstrafe (5.000 Euro) hinauslaufen, die Klaus Krützen dann natürlich aus eigener Tasche zu bezahlen hätte.
Konkret war es bei dem Verfahren um vier Beförderungen gegangen. Zum Hintergrund: Der Stellenplan für 2019 war vom Kreis als Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Der Stellenplan für 2020 dagegen war abgelehnt worden.
Die besagten vier Beförderungen sprach Krützen zwar noch 2019 (also im genehmigten Zeitraum), allerdings mit Wirksamkeit am 1. Januar 2020 aus. Hierin sieht die Aufsicht ein Zuwiderhandeln gegen ihre Vorgaben.
Übrigens gab die Stadt Grevenbroich im vergangenen Jahr zwei Millionen Euro mehr fürs Personal aus, als dies im Haushalt vorgesehen war.
Gerhard Müller