Bürgerbegehren auf dem Weg: „Erwartbare Überbelegung“

Kapellen/Wevelinghoven · Die Bürger-Gruppe rund um Bianca Frohnert (wir berichteten), die sich zusammengeschlossen hat, um die „zentrale Unterbringungseinheit des Landes“ (ZUE) auf dem „Lange-Walker“-Gelände zu verhindern, hat jetzt eine Ankündigung zum Bürgerbegehren an den Bürgermeister übermittelt.

Bianca Frohnert und ihre Mitstreiter haben ein Bürgerbegehren auf den Weg gebracht: Neun Seiten Argumente.

Foto: KV./Gerhard P. Müller

Der Ratsbeschluss vom 2. November „soll durch ein Bürgerbegehren den Bürger der Stadt Grevenbroich zur Überprüfung“ vorgelegt werden. Das Ziel: Der Ratsbeschluss soll aufgehoben werden. „Stattdessen soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, die Möglichkeiten zu prüfen und je nach Feststellung die Möglichkeit zu schaffen, Geflüchtete auf dem gesamten Stadtgebiet von Grevenbroich ausschließlich dezentral unterzubringen und dies hierzu für eine erneute Beschlussfassung durch den Stadtrat vorzubereiten“, heißt es in dem Schreiben der Bürger.

In dem neunseitigen Papier liefert die Bürgergruppe jede Menge Gründe, betont aber eingangs: „Die rechtliche und moralische Verpflichtung, Geflüchtete für die Durchführung des Asylverfahrens unterzubringen, steht nicht in Frage.“

Das angekündigte Bürgerbegehren richte sich allein gegen die beschlossene Art und Weise der Unterbringung in Form von Massen- und Sammelunterkünften beziehungsweise auch in Form einer ZUE. „... dies insbesondere, soweit diese Unterkünfte in unmittelbarer Anbindung zur Wohnbebauung geplant sind.“

Eines der Argumente: „Die vorgesehene Unterbringung von geflüchteten Menschen in Massen- und Sammelunterkünften hat sich in der Vergangenheit vielfach als sehr problematisch und vor allem auch für die geflüchteten Menschen als sehr belastend dargestellt. Diese Probleme führen zu einer Verunsicherung der angrenzenden Wohnbevölkerung und zu weiteren Konflikten.“ Dabei berufen sich die Bürger aus der Gruppe Bianca Frohnert auf Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Landes-Flüchtlingsrates, die zu dem Fazit gekommen ist: „Es macht Menschen kaputt.“

Solche Konflikte könnten, weil psychisch angelegt, auch nicht von Sicherheitskräften dauerhaft unterbunden werden. Ganz im Gegenteil: der verstärkte Einsatz von Polizei und Ordnungskräften wirke retraumatisierend. Dies sei bekannt und führe dazu, „dass vielerorts auch die nur kurzfristige Unterbringung von Menschen in solchen Unterkünften abgelehnt (aktuell zum Beispiel Gummersbach) oder auf höchstens 80 Menschen begrenzt wird (aktuell in Berlin).“

Und weiter heißt es in dem Schreiben an den Bürgermeister: „Die sich aus der Art der Unterbringung ergebenden Konflikte werden nicht nur innerhalb solcher Unterkünfte ausgetragen werden, sondern verlagern sich auch auf das Umfeld dieser Unterkünfte. Infolge dessen kommt es zu einer massiven Verunsicherung der angrenzenden Wohnbevölkerung.“

Geflüchteten Menschen fehle es zumeist schon an Sprachkenntnissen, um sich der schon vorhandenen Wohnbevölkerung verständlich machen zu können, so dass es notgedrungen auch zu erheblichen Missverständnissen kommen kann. „Auch das weiß man spätestens seit 2015“, so die Antragsteller.

Auch in die Zahl der Flüchtlinge, die für die Anfang November beschlossenen neuen Standorte genannt wurden, haben die aktiv gewordenen Bürger wenig Vertrauen: Es gebe keine Hinweis dafür, „dass die Bundesrepublik für ihr Staatsgebiet geschweige denn die Europäische Union für das Gebiet der EU eine Lösung gefunden haben, die zuverlässig gewährleistet, dass der aktuell wachsende Flüchtlingsstrom abreißt oder sich die Anzahl der aufzunehmenden Menschen in absehbarer Zeit deutlich reduziert. Die zunehmenden Konflikte in Europa wie auch im Nahen Osten lassen eher die Befürchtung zu, dass die Anzahl der geflüchteten Menschen, die hier Schutz suchen, zunimmt.“ Folge sei eine „erwartbare Überbelegung“. Und die für die Konfliktvermeidung erforderlichen Sozialarbeiter seien nicht vorhanden und stünden auch kurzfristig gar nicht zur Verfügung.

Weitere Probleme sehen die Bürger in der medizinischen Versorgung („Schon jetzt sind alle Praxen mehr als ausgelastet.“), in der Betreuung der Kinder (KiTas und OGATAs/Schulen sind schon jetzt jenseits des Limits) und in den fehlenden Mitteln des Bundes, der Länder und der Städte (verstärkt durch das Karlsruher Urteil und die ihm folgende Haushaltssperre).

Schließlich berufen sich die Bürger auf Artikel 16 a des Grundgesetzes, „dass wir hier in Deutschland trotz unseres Wohlstands nicht allen Geflüchteten Schutz bieten und vor allem ihnen keine langfristige Bleibeperspektive eröffnen können.“

(-gpm.)