Ab sofort gelten strengere Regeln 2G bei der Agentur für Arbeit

Rhein-Kreis · Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.

Agentur für Arbeit Neuss. Foto: Thomas Broich

Foto: Kurierverlag/Thomas Broich

Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen jetzt bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann sowohl der Personalausweis mitzubringen als auch der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Die Arbeitsagentur für Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss empfiehlt, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.

Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Arbeitslosmeldung erfolgt auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden in den Empfangsbereichen der Agentur für Arbeit in Dormagen, Grevenbroich, Neuss und Mönchengladbach persönlich.

Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen

Alle Kundinnen und Kunden können auch zahlreiche Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch erledigen:

·         Ausbildungsinteressierte und Arbeitnehmer rufen die kostenfreie Hotline 0800 4555500 an.

·         Für Arbeitgeber ist die kostenfreie Hotline 0800 4555520 geschaltet.

·         Weitere Informationen finden Interessierte auf www.arbeitsagentur.de/moenchengladbach.

·         Die e-Services der Bundesagentur für Arbeit werden unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices vorgestellt.