Bei Kreis und Stadt Einlass nur noch mit 3G
Grevenbroich · Für alle Besucher des Kreishauses und aller weiteren Dienststellen des Rhein-Kreises gilt ab sofort die 3G-Regelung. Gleiches gilt für das Rathaus.
Das bedeutet, dass alle Besucher an den Eingängen zwingend einen Nachweis über einen vollständigen Impfschutz, eine Genesung nach einer Corona-Infektion oder ein negatives Testergebnis vorlegen müssen.
Der Antigen-Schnelltest muss an einer zertifizierten Teststelle wie in einem Bürgertestzentrum durchgeführt worden sein und darf nicht älter als 24 Stunden sein. Möglich ist auch ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test.
Im Kreishaus Grevenbroich ist der Haupteingang geöffnet und im Hochhaus an der Lindenstraße in Grevenbroich ist der Hintereingang passierbar. Außerdem muss in allen Gebäuden eine medizinische Maske getragen werden.
In den Kreismuseen besteht nach den Vorschriften der aktuellen Coronaschutzverordnung eine 2G-Pflicht. Das heißt, alle Besucher müssen einen Nachweis über ihren vollständigen Impfschutz oder eine Genesung vorlegen.
Die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt für alle Mitarbeiter der Grevenbroicher Stadtverwaltung. Und für alle, die die Gebäude der Grevenbroicher Stadtverwaltung betreten möchten.
Zutritt erhalten nur noch diejenigen, die geimpft oder genesen sind oder einen negativen Corona-Test vorweisen können. Der Nachweis eines negativen Corona-Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die Einhaltung der 3G-Regel wird in den Eingangsbereichen des Rathauses durch die Security kontrolliert.
Die Grevenbroicher Stadtverwaltung bittet alle Bürger und Besucher für die notwendige Maßnahme um Verständnis.