Wenn keiner gegen Zillikens antreten will: Wie sieht eigentlich eine Wahl mit nur einem Kandidaten aus?
Es scheint, als stünde Jüchen davor, ein echtes Novum zu erleben: eine Bürgermeisterwahl mit nur einem Kandidaten (der Top-Kurier berichtete in der vergangenen Woche). Bisher ist nur vom amtierenden Bürgermeister Harald Zillikens bekannt, dass er (für eine weitere Amtsperiode) als erster Bürger der Stadt zur Verfügung steht. Doch heißt das, dass der 60-Jährige damit automatisch auch der neue Bürgermeister von Jüchen ist?
Jüchen. „Nein! Der Bewerber braucht 50 Prozent der abgegebenen Stimmen plus eine weitere Stimme. Dann hat er die Mehrheit“, erklärt Wahlleiter Oswald Duda.
Würde diese Mehrheit im ersten Wahldurchgang nicht erreicht werden, müsste das Prozedere wiederholt werden. Duda würde dann in seinem Amt als Wahlleiter eine neue Wahl ansetzen.
Das bedeutet, dass die Jüchener trotz der ungewöhnlichen Situation unter Umständen nur einen Kandidaten zur Wahl zu haben, dennoch eine Stimme haben, die sehr wichtig ist!
Zwar könnten sie nur „Ja“ oder „Nein“ auf dem Stimmzettel ankreuzen. Sollte ihnen der einzige Kandidat aber nicht zusagen, haben sie die Möglichkeit, dies deutlich kundzutun.
Enthaltungen sind nicht möglich, wer mehr als nur ein Kreuzchen macht, gibt damit einen ungültigen Wahlzettel ab.
Seit 1999 (vorher hatte Jüchen ehrenamtliche Bürgermeister) hat es diese Situation noch nicht gegeben.
Sollte es tatsächlich zu einer Neuwahl kommen müssen, würde alles von vorne beginnen, wie Duda erklärt: „Wie jetzt auch, würde nach der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge der Wahlausschuss zusammentreten und prüfen, ob die Vorschläge korrekt sind.“
Bleibt die Frage, ob der neue Kandidat auch Unterstützungsunterschriften brauchen würde.
Auch das erklärt Duda: „Sofern Bewerber von Parteien aufgestellt werden, die in den laufenden Wahlperioden bereits im Bundes- oder Landtag oder auf kommunaler Ebene vertreten sind, sind Unterstützungsunterschriften nicht erforderlich. Einzelbewerber oder Bewerber neuer Parteien oder Wählergruppen benötigen in Jüchen 210 Unterschriften. Besser ist es aber, wenn mehr Unterschriften vorgelegt werden, da eine Prüfung erfolgt, ob die Unterstützer in Jüchen wohnen und wahlberechtigt sind. Das ist Voraussetzung. Außerdem werden die Listen abgeglichen, wenn es mehrere Wahlvorschläge gäbe. Man darf nicht gleichzeitig zwei Kandidaten unterstützen.“
Bleibt abzuwarten, ob Jüchen dieses Prozedere erleben wird. Nun wird erst einmal der 21. Juli erwartet.
Dann wird der Wahlausschuss zusammentreten und prüfen, ob die formalen Kriterien eingehalten und ob so die Wahlvorschläge zulässig sind.
Vorher gibt es noch eine wichtige Frist: Bis zum 16. Juli, 18 Uhr, können noch Vorschläge für die Wahl eingereicht werden. Mal sehen, ob es einen Kandidaten gibt, der gegen Harald Zillikens antreten möchte oder ob die Jüchener eine ungewöhnliche Wahl erleben werden.
Julia Schäfer