Neues Grundsteuerrecht Grundsteuerbescheide 2025 werden Ende Januar versendet

Jüchen · Das neue Grundsteuerrecht gilt seit Jahresbeginn. Die Bescheide der Stadt Jüchen für das Jahr 2025, in denen das Recht zum ersten Mal Anwendung findet, erhalten die Bürger im Laufe der fünften Kalenderwoche.

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Die Reform war notwendig, da das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil aus 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat und dem Gesetzgeber aufgegeben hatte, eine Neuregelung durchzuführen. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die geforderte gesetzliche Neuregelung geschaffen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat von der Öffnungsklausel ein eigenes Grundsteuermodell zu beschließen keinen Gebrauch gemacht. So findet das Bundesmodell auch in NRW Anwendung. Das neue Grundsteuerrecht gilt seit dem 1. Januar 2025. Im Vorfeld mussten Grundstückseigentümer bis Ende Januar 2023 beim Finanzamt eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes abgeben. Das Finanzamt hat auf Grundlage dieser Feststellungserklärungen für jede wirtschaftliche Einheit einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags erlassen.

Für die Festsetzung der Grundsteuer ist neben dem Grundsteuermessbetrag auch der durch die Kommune festzulegende Hebesatz maßgeblich. Die jährliche Grundsteuer berechnet sich wie folgt: Grundsteuermessbetrag (Finanzamt) x Hebesatz (Stadt) geteilt durch 100. Der Rat der Stadt Jüchen hat die Hebesätze für das Jahr 2025 in seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 beschlossen. Diese haben sich im Vergleich zum vergangenen Jahr nicht verändert. Für die Grundsteuer A liegt der Hebesatz bei 350 von Hundert, für die Grundsteuer B bei 695 von Hundert.

Die Umsetzung der Grundsteuerreform soll für die Stadt aufkommensneutral erfolgen. Aufkommensneutralität bedeutet jedoch nicht Belastungsneutralität für den einzelnen Steuerpflichtigen. Es kann zu Weniger- oder Mehrbelastungen kommen, wenn der vom Finanzamt ermittelte Grundsteuermessbetrag vom bisherigen Messbetrag abweicht. Ob ab 2025 mehr oder weniger Grundsteuer zu zahlen ist, hängt nach dem neuen Grundsteuerrecht des Bundes in erster Linie von der Wertentwicklung des Grundbesitzes im Vergleich zum übrigen Grundbesitz innerhalb der Stadt Jüchen ab.

Fragen zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrages können – unter Angabe des Aktenzeichens des Finanzamtes – unmittelbar mit dem Finanzamt Grevenbroich, Merkatorstraße 12, in Grevenbroich geklärt werden. Die Hotline erreichen Sie unter 02181/607-1959. Auch für Rechtsmittel gegen die Bewertung ist das Finanzamt Grevenbroich zuständig. Für Fragen zur Grundsteuerfestsetzung und den übrigen Grundbesitzabgaben steht das Steueramt der Stadt Jüchen zur Verfügung. Dieses ist erreichbar unter 02165/915-2029 beziehungsweise per E-Mail an steuerbuero@juechen.de. Persönliche Vorsprachen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses möglich.