Immer wieder sehen Potz und ihre Tochter in den Ortschaften frei laufende Hunde. „Letztens ist ein Hund einfach im Ort über die Straße gelaufen und die Besitzerin sagte nur, dass sie üben, frei zu laufen. Es gibt aber doch eine Leinenpflicht. Die ist nur scheinbar vielen Hundebesitzern nicht bekannt“, ärgert sich Potz.
Im Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, das natürlich auch in Jüchen gilt, heißt es: „Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen: 1. in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, 2. in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche, 3. bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen.“
Über dieses Gesetz hinaus legte die Stadt Jüchen fest, dass dies auch für Verkehrsflächen und Anlagen gelte. Ausgenommen seien lediglich Feldwege (Wirtschafts- und Grünwege) und Bereiche, in denen per Beschilderung die Leinenpflicht von Seiten der Stadt aufgehoben sei. Diese gibt es zum aktuellen Zeitpunt allerdings nicht. Heißt im Klartext: Wer sich nicht auf einem Feldweg befindet, muss den Hund anleinen.
Das kontrolliert übrigens auch das Ordnungsamt. Pressesprecher Norbert Wolf verrät: „Vergehen können mit Strafen zwischen 20 und 55 Euro teuer werden!“ Doch wenn der Wunsch, die Hunde frei laufen zu lassen, so groß ist, warum gibt es dann in Jüchen keine extra ausgeschriebenen Stellen, an denen genau das möglich ist? Areale nur für Hunde und ihre Besitzer wie sie in anderen Städten üblich sind. Aus dem Rathaus heißt es: „Wir sind eine ländlich geprägte Stadt mit ausreichend freien Flächen. Es gibt keine Pläne, eine solche Fläche zu errichten.“