Aufgrund der Kurzfristigkeit der Wohngeldreform bedarf es noch weiterer Änderungen am Wohngeldberechnungsprogramm der IT.NRW. Die umprogrammierte Wohngeldsoftware wird voraussichtlich Ende März 2023 zur Verfügung stehen. Erst dann können endgültige Wohngeldbescheide erlassen werden.
Zahlungen in laufenden Bewilligungszeiträumen werden zunächst weiter gewährt. Die Umstellung auf das neue Wohngeldrecht erfolgt automatisch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Im Falle von Erstanträgen können bei Vorliegen aller Voraussetzungen Vorschusszahlungen gewährt werden. Die endgültige Entscheidung und Aufrechnung der vorläufigen Bewilligung erfolgt dann, wenn die Software aktualisiert wurde. Der eigene Wohngeldanspruch kann mit dem Online-Wohngeldrechner NRW überschlägig geprüft werden.
Ihren Antrag nimmt das Sozialamt der Stadt Jüchen gerne entgegen. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die dortigen Mitarbeiter.