E-Scooter-Verbot in Bussen: Behinderte bleiben an der Haltestelle stehen
Jüchen · Beim Busunternehmen Gerresheim, es bedient mit seinen Linien auch Jüchen, schlägt der Ärger auf. Nutzer mit einem Scooter, das sind Elektromobile, bekommen von den Fahrern des Unternehmens an den Haltestellen zu hören, dass sie nicht mehr mitgenommen werden.
Der Ausgangspunkt der Misere ist nicht bei Gerresheim zu suchen. „Das hat die NEW bestimmt“, sagt Gerresheim-Mitarbeiter Uwe Herzogenrath, „ganz glücklich sind wir damit auch nicht“. Damit ist er nicht alleine. Sozialverbände sehen die Mobilität von Behinderten beschnitten. Mehr als 30.000 Menschen können in Nordrhein-Westfalen seit wenigen Wochen nicht mehr Bus und
Bahn benutzen. Mit Datum vom 30. Dezember 2014 hat auch die NEW ihr Betriebspersonal angewiesen aus Gründen der Sicherheit Personen mit Elektromobilen ab sofort von der Beförderung in Linienbussen auszuschließen. Dabei ist es unerheblich, ob der Fahrzeugführer während der Fahrt auf dem Elektromobil aufsitzt oder nicht. Dieser Ausschluss gilt auch für Elektromobile, die von der Krankenkasse aus orthopädischen Hilfsmittel zugelassen sind. Die Bandbreite, der von der Beförderung ausgeschlossenen Fahrzeuge umfasst alle Typen von Elektromobilen und reicht von leichten dreirädrigen Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis zu sehr schweren (max. 450 kg Gesamtgewicht) Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h.
Eine Sprecherin der NEW verweist auf ein Gutachten, das im Auftrag des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zum Gefährdungspotential bei der Beförderung von E-Scootern in Linienbussen, auf dessen Grundlage deutschlandweit Verkehrsunternehmen ein Mitnahmeverbot von E-Scootern in Bussen und Bahnen ausgesprochen haben. Bei einem Bremsmanöver des Busfahrers könnten diese Rollstühle, bis zu eiern halben Tonne schwer, zu gefährlichen Geschossen werden. Für Schäden müsse das Verkehrsunternehmen haften.
Ins gleiche Horn stößt auch eine Sprecherin der Deutschen Bahn (die laut Unternehmensanweisung nicht namentlich genannt werden möchte). Der Busverkehr Rheinland, der den Stadtbus in Grevenbroich betreibt, ist eine Bahntochter.
Auch hier wird das Gutachten des VDV nachvollzogen. Hier wird auf die Rechtssicherheit für den Fahrer verwiesen, aber auch eine einheitliche Umsetzung des Gutachtens eingefordert, denn nicht alle Verkehrsunternehmen halten sich an die Verbotsempfehlung.
Für den Landesbehindertenbeauftragten Norbert Killewald ist das E-Scooterverbot rechtswidrig. Das NRW Verkehrsministerium hat ein neues Gutachten in Auftrag geben, das klären soll, wie gefährlich E-Scooter in Bussen und Bahnen denn nun wirklich sind und welche Lösungsmöglichkeiten sich anbieten. Rückhaltesysteme sind bisher nicht vorhanden.
Technisch dürfte es allerdings kein Problem sein, E-Scooter in Bussen so zu sichern, dass sie nicht andere Fahrgäste gefährden können.
Alle reden von Barrierefreiheit und jetzt sollen Menschen, die ohnehin mit einem Handicap leben müssen, in ihrer Mobilität eingeschränkt werden?
Michael Scheffler