Er musste sich einer Blutprobe unterziehen. Einen Führerschein besitzt der Jüchener nicht. Die am Mofa angebrachten Kennzeichen gehörten zu einem anderen Fahrzeug. Auf den 30-Jährigen wartet nun ein Strafverfahren.
Wer sich unter Betäubungsmitteleinfluss ans Steuer eines Kraftfahrzeuges setzt und am Straßenverkehr teilnimmt, hat grundsätzlich mit einer Geldbuße in Höhe von circa 500 Euro, zwei Punkten in der Verkehrssünderdatei und einem Monat Fahrverbot zu rechnen.