Aufgrund der erheblichen Fallzahlen im Rhein-Kreis Neuss ist das Gesundheitsamt mit Laborproben und der Fallbearbeitung momentan in Verzug. Der Stadt Jüchen werden deshalb die Fälle erst mit zeitlicher Verzögerung übermittelt. Eine Quarantänebescheinigung kann von Seiten der Stadt jedoch erst dann ausgestellt werden, wenn die Daten durch das Gesundheitsamt übermittelt wurden.
Es wird deshalb darum gebeten, von telefonischen Rückfragen abzusehen, wann die entsprechende Bescheinigung ausgestellt wird. Sofern die benötigte Bescheinigung bei einer länger zurückliegenden Quarantäne noch nicht erstellt wurde kann dies, ebenso wie bei dringenden Anliegen, per Mail an ju.ordnungsamt@juechen.de nachgefragt werden.
„Wir bitten für diese Vorgehensweise um Verständnis. Unabhängig von den Quarantänebescheinigungen schickt das Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss allen Genesenen unaufgefordert einen Nachweis zu“, erklären die Verantwortlichen der Stadt Jüchen.
In der Regel erhalten Infizierte den Genesenennachweis rund vier Wochen nach dem positiven Testergebnis. Auch Apotheken können einen Nachweis für Genesene ausstellen. Dazu muss neben dem positiven PCR-Test der Personalausweis vorgelegt werden. -tkj.