Das Verkehrskommissariat der Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer einen solchen Vorfall in der Zeit zwischen Samstagnachmittag (21.7.) und Montagmorgen (23.7.) auf der Römerstraße, in Höhe Haus Nummer 70 beobachtet hat, wird um einen Anruf bei der Polizei unter der Telefonnummer 02131 300-0 gebeten.
Im Jahr 2017 registrierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 3.000 Unfälle, bei denen sich ein Beteiligter unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Im Strafgesetzbuch ist im § 142 niedergelegt, dass eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht, wenn jemand einer Verkehrsunfallflucht überführt wird.