Prozess: Den Sohn verdursten lassen

Wevelinghoven. Am Mittwoch ging der Prozess gegen die 28-Jährige, die im April des vergangenen Jahres, in ihrer damaligen Wohnung in Wevelinghoven ihren kleinen Sohn getötet haben soll, in die vierte Verhandlungsrunde.

Dabei stand die Vernehmung „mehrerer Zeugen und eines Sachverständigen auf dem Plan“, so Raimond Röttger, Pressesprecher am Landgericht in Mönchengladbach. Darunter sechs an dem Fall beteiligte Polizeibeamte.

Diese beschrieben die Wohnverhältnisse am Tatort als „desolat“. Unter anderem wurde ein Geruch von Tierexkrementen, eine karge Möblierung und eingetrockneter Kot an den Wänden des Kinderzimmers angesprochen. Zudem schilderte einer der Polizisten, dass er der Mutter ihre Emotionen zum Ende des ursprünglich durchgeführten Verhörs nicht abnahm.

Die Angeklagte habe ihren zweijährigen Sohn im Zeitraum zwischen dem 14. und 16. April 2019 in seinem Kinderbett verdursten lassen. Am Abend des 14. April 2019 habe die Angeklagte das Kind zuletzt mit Essen und Trinken versorgt. Im Kinderzimmer sei ein Heizlüfter aufgestellt gewesen, welcher auf Stufe fünf gelaufen und auf das Bett des Kindes gerichtet gewesen sei.

Erst am Mittag des 16. April 2019 habe die Angeklagte wieder nach ihrem Sohn gesehen und ihn leblos vorgefunden. Der von ihr alarmierte Rettungsdienst konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Nach den Ergebnissen der rechtsmedizinischen Untersuchung sei das Kind aufgrund von Flüssigkeitsmangel in Verbindung mit erheblicher Hitzeeinwirkung verstorben, heißt es in der Anklageschrift die auf Totschlag durch Unterlassung lautet.

In einer vom Landeskriminalamt durchgeführten Langzeitsimulation kam heraus, dass am Ende der zweitägigen Phase knapp 36 Grad am Kinderbett geherrscht haben.

Sollte die 28-Jährige im Sinne der Anklage verurteilt werden, „steht auf Totschlag durch Unterlassen eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und maximal 15 Jahren“, so Röttger. Wann mit einem Urteil zu rechnen sei konnte der Pressesprecher allerdings nicht verbindlich sagen.

Erfahrungsgemäß sei laut Röttger jedoch der letzte angesetzte Prozesstermin meist eine Art Puffertermin für unvorhersehbare Entwicklungen.

Aktuell sind vier weitere Prozesstage angesetzt. Der letzte ist auf den 13. August terminiert.

Marc Arnold