Die Ergebnisse stellen wichtige Grundlagen für die Land- und Forstwirtschaft dar, aber auch für den Naturschutz und die Wasserwirtschaft.
Bei der Vielzahl der Untersuchungsflächen ist eine persönliche Unterrichtung der Eigentümer im Regelfall nicht möglich. Die Mitarbeiter des „Geologischen Dienstes“ verfügen daher über ein gesetzlich abgesichertes Betretungsrecht.
Auf die landwirtschaftlichen Belange und die derzeitigen Bodennutzungen nehmen sie Rücksicht. Es werden nur landwirtschaftlich genutzte Flächen, also Äcker, Weiden und Wiesen untersucht, keine Gärten und keine Wälder.
Auftraggeber ist die Landwirtschaftskammer Rheinland.