Zeuge meldete sich bei der Polizei Unfallflucht geklärt
Grevenbroich · Wir berichteten über eine Verkehrsunfallflucht an der Römerstraße. Ein zunächst Unbekannter hatte einen VW Beetle beschädigt und an dem geparkten Wagen einen Zettel mit einer Telefonnummer hinterlassen.
Diese Nummer war jedoch falsch. Der Nutzer des Beetles erstattete daraufhin eine Anzeige.
Aufgrund der Berichterstattung meldete sich am Mittwoch ein Zeuge bei der Polizei. Er hatte an der Römerstraße ein Unfallgeräusch gehört und dann beobachtet, wie ein Mann einen Zettel am VW Beetle hinterließ. Der Zeugen notierte sich noch das Kennzeichen von dem Auto des Mannes. Dieser Hinweis führte die Polizei auf die Spur eines Grevenbroichers. Ermittlungen des Verkehrskommissariates ergaben nun, dass ein 59-Jähriger mit seinem Fiat Punto als Unfallverursacher in Betracht kommt. Ob der Fahrer des Fiat Punto versehentlich oder bewusst eine falsche Nummer am Beetle hinterlassen hatte, ist noch unklar. Die Ermittlungen der Polizei dauern an.
Im Jahr 2017 registrierte die Polizei im Rhein-Kreis Neuss mehr als 3.000 Unfälle, bei denen sich ein Beteiligter unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Eine Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Im Strafgesetzbuch ist im § 142 niedergelegt, dass eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe droht, wenn jemand einer Verkehrsunfallflucht überführt wird.