Wichtige Aufgabe des Baubetriebshofs Stadt Jüchen: Winterzeit ist Streuzeit

Jüchen · Das Sicherstellen der Verkehrssicherheit gehört in den Wintermonaten zu den wichtigsten Aufgaben, die eine Stadt zu erledigen hat. Ausgeführt wird diese Aufgabe durch den Baubetriebshof. Dieser befreit die städtischen Straßen von Schnee, Eis und Glätte und dient somit der Vermeidung von Unfällen.

Foto: Kurier Verlag GmbH/Daniela Furth

Für die Bürger ist zunächst nicht erkennbar, warum die eine Straße vom Baubetriebshof gestreut wird, eine andere jedoch nicht. Der Stadt obliegt nämlich nicht für alle Straßen und Wege in ihrem Stadtgebiet die Räum- und Streupflicht. Mit der Beschlussfassung über die Straßenreinigungssatzung hat der Rat der Stadt Jüchen festgelegt, auf welchen Straßen die Stadt für den Winterdienst innerhalb der geschlossenen Ortschaften zuständig ist.

Dem Straßenverzeichnis kann auf der Homepage der Stadt Jüchen unter Ortsrecht -Politik/Ortsrecht/Straßen- der Straßenreinigungssatzung entnommen werden, wem die Winterwartung obliegt. Geräumt werden innerorts die Hauptverkehrsstraßen wie zum Beispiel die Odenkirchener Straße, Hochstraße, Gierather Straße oder die Jüchener Straße. Ebenso erfolgt ein Streudienst an den Bushaltestellen.

Darüber hinaus ist für Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen der jeweilige Straßenbaulastträger für den Winterdienst zuständig und nicht die Stadt. So ist außerhalb der geschlossenen Ortschaft zum Beispiel auf der B 59 und auf der L 116 StraßenNRW zuständig und auf der K 19 der Rhein-Kreis Neuss. Da sich die Einsätze zeitlich nicht genau koordinieren lassen, kann es zum Beispiel vorkommen, dass die Ortsdurchfahrt geräumt ist, der Straßenabschnitt ab Ortsausgangsschild aber noch nicht.

In Jüchen beginnt für die Mitarbeiter des Baubetriebshofes der Winterdienst morgens um 4 Uhr mit einer Streckenkontrolle an neuralgischen Punkten. Bei Bedarf werden dann umgehend weitere Kräfte aus der Bereitschaft für Räum- und Streuarbeiten hinzugezogen. Sollte aufgrund der bereits bekannten Witterungsverhältnisse schon feststehen, dass ein Einsatz erforderlich wird, entfällt die Streckenkontrolle und die Arbeiten beginnen sofort, um bis spätestens 7 Uhr alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Stadt zu räumen. Im Laufe des Tages erfolgen je nach Wetterlage weitere Streu- und Räumarbeiten.

Die Streufahrzeuge der Stadt Jüchen sind mit einem GPS-System ausgestattet. So kann rechtssicher der Nachweis erbracht werden, wann und wo welche Streufahrten durchgeführt wurden.