Bislang konnte noch kein Täter ermittelt werden. Gemeinsam mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Mönchengladbach sind aber Mord-Ermittler aus mehreren Behörden weiter in dem Fall aktiv.
Nachdem eine aufwendige Reihenuntersuchung in den Monaten November und Dezember 2019, zu der bis heute rund 2.000 DNA-Proben untersucht wurden, bislang noch nicht zur Feststellung eines Tatverdächtigen geführt hat, gehen die Ermittler nunmehr eine der so genannten „Fahrzeugspuren“ an.
Eine Zeugenbeobachtung vom Tag der Entführung von Claudia Ruf führt die Fahnder aktuell in den Bereich Recklinghausen. „Grundlage für unsere aktuellen Ermittlungen sind Zeugenangaben zu einem Pkw mit Recklinghäuser Kennzeichen“, erklärt Reinhold Jordan als Leiter der Bonner Mordkommission.
Hierbei konzentriert sich die Polizei auf insgesamt drei Fragmentkennzeichen mit der Städtekennung Recklinghausen (RE). „Unsere durch die Profiler des LKA gestützte Bewertung, nach der wir von einer so genannten ,Nahraumtat‘ ausgehen, hat auch weiterhin Bestand", erklärt Jordan weiter.
Die Mord-Ermittler suchen jetzt nach Ermittlungshinweisen, die die Verbindung zwischen einem Fahrer mit einem Pkw mit Recklinghäuser Städtekennung und einer Beziehung dieses Fahrers nach Hemmerden. Dies bedeutet, dass der Fahrer des gesuchten Wagens im Mai 1996 mit hoher Wahrscheinlichkeit entweder in Hemmerden gelebt hat oder zumindest einen starken Bezugspunkt nach Hemmerden hatte und am Abend des 11. Mai 1996 auf Claudia Ruf traf.
Beispiele hierfür wären ein unangemeldetes Wohnen, eine Arbeitsstelle in Hemmerden oder eine persönliche Beziehung zu einer Person in Hemmerden. Zu dieser Fragestellung bitten die Ermittler sowohl Bewohner aus Hemmerden und Umgebung als auch aus dem Raum Recklinghausen noch einmal gezielt um Hinweise.
Die Fahnder gehen derzeit davon aus, dass sie auf der Grundlage ihnen bekannten Kennzeichenfragmente RE - DB (?) / RE - BD (?) / RE - (?) 146 rund 200 männliche Personen in Recklinghausen im Rahmen einer weiteren DNA-Reihenuntersuchung überprüfen werden. Den betreffenden Personen werden hierzu schriftlich die Termine 22. und 30. April angeboten.
„Wir sind mit Blick auf die Zusage der angeschriebenen Personen optimistisch", führt Jordan weiter aus. Bereits 1997 war ein Teil der jetzt zu überprüfenden Fahrzeuge Gegenstand von Ermittlungen der Bonner Mordkommission. „Seinerzeit wurden beispielsweise von den Beobachtungen abweichende Fahrzeugtypen nicht weiter überprüft. Im Zuge der aktuellen Ermittlungen werden wir den Personenkreis zu jedem festgestelltem Kennzeichen prüfen“, erklärt Jordan hierzu.
Weitergehende Informationen zu dem Mordfall Claudia Ruf sind auf der Webseite der Bonner Polizei unter https://bonn.polizei.nrw/MKRuf veröffentlicht.
Hinweise werden über ein auf der Webseite integriertes Hinweisformular und das Hinweistelefon der Bonner Mordkommission 0228/15 71153 (ab dem 17. April zwischen 7 und 16 Uhr) oder von jeder Polizeidienststelle entgegen genommen.