Mobile Impfangebote Bei den Schützen und im Monti

Grevenbroich/Neuenhausen · Die Reihe der Impfangebote geht. „Damit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

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Mobiles Impfangebot bei der „St. Sebastianus“-Schützen-Bruderschaft Neuenhausen

Am Samstag bietet die „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ des Rhein-Kreises von 10 bis 15 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Schützenhaus an der Bruchstraße in Neuenhausen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Mobiles Impfangebot im Montanushof

Am Montag bietet die „Koordinierende Covid-Impfeinheit“ des Rhein-Kreises von 9 bis 16 Uhr ein mobiles Impfangebot. Geimpft wird im Grevenbroicher Montanushof, „Reformhaus“. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

In beiden Fällen gilt:

Geimpft wird mit dem mRNA-Impfstoff des Herstellers „Moderna“ sowie dem nur für Personen ab 18 Jahren zugelassenen Vakzin von „Johnson & Johnson“. Eine Booster-Impfung ist für alle Personen möglich, die mindestens zwölf Jahre alt sind und deren zweite Impfung drei Monate oder länger zurückliegt. Eine Impfung schon frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort zulässig.

Auch Haus- und Fachärzte sowie das Impfzentrum des Rhein-Kreises am Hammfelddamm in Neuss bieten Impfungen an. Das Impfzentrum ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Nur für Impfungen von Fünf- bis Elfjährigen ist es hier notwendig, vorab einen Termin unter http://imp.gotzg.de/ zu vereinbaren.

Voraussichtlich bis Ende Januar werden im Impfzentrum Erst-, Zweit- und Drittimpfungen angeboten. „BioNTech“ kann aufgrund der begrenzten Kapazitäten aktuell ausschließlich im Impfzentrum des Rhein-Kreises in der Hammfeldhalle am Berufskolleg für Technik und Informatik in der Regel nur bei allen Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren sowie Schwangeren geimpft werden.

„Bei dem Weg aus der Pandemie ist eine möglichst hohe Impfquote entscheidend. Ich bitte alle noch nicht geimpften Bürger das Impfangebot anzunehmen. Hiermit schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch Familie, Freunde und Kollegen“, appelliert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. „Da der Schutz, den eine Impfung bietet, mit der Zeit abnimmt, ist es zudem wichtig, dass viele – besonders ältere - Menschen das Angebot einer Auffrischimpfung gegen das Coronavirus in Anspruch nehmen, um weiterhin geschützt zu sein“, so der Landrat.

Impfwillige müssen lediglich ihren Lichtbildausweis mitbringen. Zudem soll möglichst der ausgefüllte Anamnese- und Einwilligungsbogen für einen mRNA-Impfstoff („BioNTech“/„Moderna“) oder einen Vektor-Impfstoff („Johnson & Johnson“) und – insbesondere bei Auffrischimpfungen – ein Impfausweis vorgelegt werden. Für die Booster-Impfungen ist lediglich der Einwilligungsbogen erforderlich. Die Unterlagen sind online unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung verfügbar, können aber auch vor Ort ausgefüllt werden. Darüber hinaus ist bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 15 Jahren die Einwilligung eines Sorgeberechtigten nötig.

Auf der Homepage des Kreises findet sich unter www.rhein-kreis-neuss.de/coronaimpfung eine ständig aktualisierte Übersicht über alle mobilen Impfangebote.

(-ekG.)