Neue Tempo-30-Zonen Krützen setzt Änderungen durch
Bürgermeister Klaus Krützen hält die vom Bauausschuss getroffenen Maßnahmen zur Einführung von Tempo-30-Zonen im Bereich von Kindertagesstätten, Schulen und Senioreneinrichtungen nach einer ersten Phase im praktischen Betrieb für modifikationswürdig.
Insbesondere zahlreiche Rückmeldungen aus der Bürgerschaft veranlassen zu diesem Schritt. Er hält es daher für gerechtfertigt, aufgrund der gegebenen Hinweise kurzfristig zu reagieren und sieht hierin eine Dringlichkeit für eine Beschlussfassung in der heutigen Ratssitzung. Der Bauausschuss wird sich in der Sitzung am 30.11.2017 erneut mit der Thematik befassen.
Folgende drei Maßnahmen sollen ergriffen und vom Rat beschlossen werden:
1. Die ursprüngliche Beschlussfassung im BauA sieht vor, dass auch die Unterführung im Bereich des Erasmus-Gymnasiums von der Geschwindigkeitsreduzierung erfasst wird. Eine Modifizierung dahingehend, die Unterführung aus der Geschwindigkeitsreduzierung herauszunehmen, scheint deswegen gerechtfertigt, da der vom Schutzbereich der neuen gesetzlichen Regelung erfasste Personenkreis — hier: Schülerinnen und Schüler, weitere Angehörige sowie sonstige Besucherinnen und Besucher der Schule — die Unterführung als Fußgänger oder Radfahrer nicht nutzen dürfen.
2. Die Geschwindigkeitsreduzierung auf der Rheydter Straße gilt bislang über die Kreuzung Jülicher Straße/Düsseldorfer Straße hinaus bis zum Einmündungsbereich der Straße Im Buschfeld. Hiermit ist bislang die integrative Kindertagesstätte in den Schutzbereich der Temporeduzierung mit aufgenommen. Die Praxis zeigt, dass diese Regelung deswegen nicht akzeptiert wird, weil die integrative Kindertagesstätte nicht unmittelbar über die Rheydter Straße, sondern über die umliegenden Straßen, insbesondere die Straße Im Buschfeld, erreicht wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Tempo-30-Zone stadtauswärts vor der Kreuzung Jülicher Straße/Düsseldorfer Straße enden zu lassen bzw. stadteinwärts dort erst beginnen zu lassen.
3. Der Verwaltung liegen Hinweise vor, nach denen eine Akzeptanz geschwindigkeitsreduzierender Maßnahmen insbesondere dann infrage gestellt wird, wenn diese vor Kindertagestagesstätten und Schulen außerhalb der dortigen Betriebszeiten liegen. Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung prüfen, ob an bereits beschlossenen und zukünftig infrage kommenden Straßenzügen eine temporäre Geschwindigkeitsreduzierung (ca. 08.00 — 16.00 Uhr, in der Regel werktags) infrage kommen kann. Dies wird in Abwägung zu den übrigen schutzwürdigen Einrichtungen (z.B. Senioreneinrichtungen, Einrichtungen der sonstigen Jugendhilfe) erfolgen. Die Verwaltung wird die Prüfergebnisse dem Bau-Ausschuss zu seiner nächsten Sitzung vorlegen.