Kreiswerke & Stärkungspakt Bade-Spaß für leere Taschen

Grevenbroich · Durch eine Kooperation des Rhein-Kreises und der Kreiswerke Grevenbroich erhalten Leistungsbeziehende nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt zum Kaarster See und zum Strandbad „Strabeach“ zwischen Straberg und Nievenheim.

Am Kaarster See und am „Strabeach“ erhalten Leistungsbezieher nach den Sozialgesetzbüchern II und XII bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt.

Foto: RKN.

Hintergrund: Das Land gewährt den Kreisen, Städten und Gemeinden angesichts der steigenden Energiepreise, der hohen Inflation und der verstärkten Inanspruchnahme sozialer Einrichtungen über den „Stärkungspakt NRW“ Leistungen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro. Der Rhein-Kreis hat 576.576 Euro davon erhalten.

Neben der Sozial- und Schuldnerberatung sowie der sozialen Infrastruktur können auch Programme und Maßnahmen für Einzelfallhilfen finanziert werden, die zur Vermeidung beziehungsweise Beseitigung finanzieller Härten bei einkommensarmen Haushalten beitragen. Ermäßigungen für Eintritte bei Freizeitangeboten sind ebenso möglich.

Der Kreis und seine Kreiswerke als Betreiber bieten Leistungsbeziehern nach dem SGB II (Bürgergeld) und dem SGB XII bis zum Ende der Badesaison (voraussichtlich am 31. August) freien Eintritt zu den Badeseen in Kaarst und bei Straberg an.

Kinder im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren aus diesen Haushalten können zudem aufgrund der geltenden Begleitungspflicht kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden. Neben den Eltern, die selbst berechtigt sind, können dies beispielsweise Verwandte sein, die nicht im gleichen Haushalt leben.

Hierfür ist an den Kassen der Badeseen als Berechtigungsnachweis der Rhein-Kreis-Pass oder der Neuss-Pass sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen. Kinder bis einschließlich vier Jahren haben regulär freien Eintritt.

Weitere Informationen zum Rhein-Kreis-Neuss-Pass stehen auf der Internet-Seite www.rhein-kreis-neuss.de unter dem Stichwort „Rhein-Kreis-Neuss-Pass“.

(-ekG.)