Während der Arbeiten in der Rheydter Straße 1 bis13 wird für die Dauer von einem Tag eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet. Diese Regelung betrifft die Fahrtrichtung von der Dechant-Schütz-Straße kommend bis zum Kreisverkehr am „Platz der Deutschen Einheit“.
Der Gegenverkehr wird über den „Platz der Deutschen Einheit“ und die Bahnstraße umgeleitet.
Die übrigen Arbeiten in den genannten Bereichen finden unter halbseitiger Fahrbahnsperrung statt. Eine ausreichende Restfahrbahnbreite ist jederzeit gewährleistet, sodass der Fuß- und Radverkehr sicher an den Arbeitsstellen vorbeigeführt werden kann.
Um den Linien- und Lieferverkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen, wird das Befahren der Fahrbahn durch ein kurzfristiges Schließen der Schachtdeckel ermöglicht.
Die Stadtbetriebe bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die entstehenden Beeinträchtigungen und um Beachtung der entsprechenden Verkehrsregelungen.