Grundstücks- und Immobilienmarkt Experten konstatieren Stagnation

Grevenbroich · Der Gutachter-Ausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Kreis (ohne die Stadt Neuss) hat den aktuellen Grundstücksmarktbericht 2023 fertiggestellt.

„Stagnation auf dem Immobilienmarkt und in der Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt“: Michael Fielenbach, der Vorsitzende des Gutachterausschusses, zum aktuellen Bericht.

Foto: RKN.

Das Expertengremium aus Vermessungsingenieuren, Architekten, Bau- und Grundstückssachverständigen, Maklern, Juristen und Sachverständigen von Banken und Sparkassen veröffentlicht darin die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2023 sowie die Immobilienrichtwerte für Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.

Alle Daten sind im amtlichen Informationssystem der Gutachterausschüsse abrufbar. Die Internet-Adresse lautet www.boris.nrw.de.

Als Grundlage zur Datenableitung dienten alle dem Gutachter-Ausschuss im Jahr 2022 übermittelten 2.532 Grundstückskaufverträge mit einem Geldumsatz von rund 1,04 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr wurden etwa 600 Kaufverträge weniger abgeschlossen. Der Geldumsatz fiel um 15 Prozent. Beim klassischen Bauland wurde eine stagnierende Preisentwicklung für die Bodenrichtwerte festgestellt.

„Die gestiegenen Kapitalmarktzinsen, die stark gestiegenen Baustoff- beziehungsweise Baupreise sowie der Fachkräftemangel sorgen für eine Stagnation auf dem Immobilienmarkt und in der Preisentwicklung auf dem Grundstücksmarkt“, erklärt Michael Fielenbach, der Vorsitzende des Gutachter-Ausschusses.

Eine moderate Preiserhöhung von rund zehn Prozent zeigt sich hingegen bei den landwirtschaftlichen Bodenrichtwerten für Ackerland.

Die veröffentlichten Bodenrichtwerte sind in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben und beziehen sich auf ein Norm-Objekt mit definierten Merkmalen. Dabei wird auch nach Nutzungen unterschieden wie Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Die erfassten Kaufverträge für unbebaute Grundstücke bilden die Grundlage zur Ableitung der aktuellen Bodenrichtwerte.

Bei der Anzahl der Kaufverträge für unbebaute Grundstücke des individuellen Wohnungsbaus stellten die Fachleute eine Abnahme von 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr fest – ein Minusrekord. Der Geldumsatz fiel gleichzeitig aber nur um rund 14 Prozent. Der ungebrochene Trend der auf dem Markt zur Verfügung stehenden Baugrundstücke ist weiterhin und stetig rückläufig. Für die land- und fortwirtschaftlichen Grundstücke wurden bei einem Umsatz von 22,6 Millionen Euro etwa 162,27 Hektar umgesetzt.

Im Teilmarkt der bebauten Grundstücke sind etwa 14 Prozent weniger Verträge als im Vorjahr an den Gutachterausschuss übersandt worden. Damit verbunden ist auch ein Geldumsatzrückgang von neun Prozent. Der Rückgang von 32 Prozent für Verkäufe von Wohnungs- und Teileigentum ist deutlich und macht sich auch beim fallenden Geldumsatz von zwölf Prozent bemerkbar.

„Insgesamt ist in allen Teilbereichen ein Rückgang der Immobilienmarktaktivitäten festzustellen, der sicher auf den Ukrainekrieg, vor allem aber auf die immer noch sehr hohen Baulandpreise, die gestiegenen Bauzinsen sowie die Steigerung von Bau- und Energiekosten zurückzuführen ist. Die Unsicherheit der Käufer beim Erwerb einer Immobilie wird eindeutig widergespiegelt“, folgern die Experten.

Ihr Vorsitzender Fielenbach schaut mit großem Interesse auf die Entwicklungen im Jahr 2023 und betont, dass bei den bebauten Grundstücken und beim Wohnungsmarkt seit Sommer 2022 eine erkennbare Zurückhaltung festzustellen war, die die Kaufpreise zum Jahresende 2022 auf das Jahresanfangsniveau zurückgeführt hat.

Der Wert einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses kann auch künftig gebührenfrei über den Immobilien-Preis-Kalkulator unter der Internet-Adresse www.boris.nrw.de ermittelt werden.

Der Anwender erhält eine druckbare pdf-Datei mit seinen Angaben, dem Immobilienpreis seines Objekts sowie Kartenausschnitte über die Lage und Hinweise zum ermittelten Immobilienpreis. Mit dem Kalkulator ist eine erste Einschätzung zum Wert der Immobilie möglich. Allerdings sind wertbeeinflussende Besonderheiten des Bewertungsobjekts in Bezug auf Zustand, Baumängel, Bauschäden, rechtliche Gegebenheiten und anderes nicht erfasst und können zu einem abweichenden Vergleichswert führen.

Der Gutachterausschuss wies zudem darauf hin, dass die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2023 nicht maßgeblich für die Erhebung der neuen Grundsteuer sind. Die neue Grundsteuer bezieht sich auf den Feststellungszeitpunkt 1. Januar 2022. Dementsprechend sind für die Grundsteuer auch die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022 maßgeblich.

(-ekG.)