Wie viel ist die neue Satzung vorGericht in Wirklichkeit wert? Eigentümern drohen Strafen bis 50.000 Euro

Wohnraum ist knapp. Und der Neubau kommt in der Stadt (siehe Gustorf und Wevelinghoven) nicht so voran, wie es dringend notwendig wäre. Also muss der vorhandene Wohnraum geschützt und erhalten werden. Deshalb beschloss der Rat mehrheitlich eine Satzung, die Fehlverhalten unter Strafe setzt (bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit). Allerdings zweifeln Fachleute an, dass dies vor Gericht überhaupt durchsetzbar wäre.

Nur ein Beispiel von vielen im Stadtgebiet: Das „Kanönchen“ in Neurath wurde zu einem „Vermietungsbetrieb“ für Monteurzimmer. Das sei, so Stadtsprecher Stephan Renner, „nicht erlaubnisbedürftig und anzeigepflichtig“. Somit habe die Stadt auch keine Erkenntnisse von einer Überbelegung. Auf jeden Fall habe sie „keine Handhabe, um einzuschreiten“. Das soll mit der neuen Wohnraumschutzsatzung anders werden. Derweil beschweren sich die Anlieger der Gürather Straße über zunehmendes Park-Chaos: Zu den Leiharbeiter-Fahrzeugen kommen nämlich die der Besucher der gut laufenden, benachbarten Pizzeria hinzu, so dass Anwohner oft nicht mehr auf ihr Grundstück kommen. Hier spricht Renner vom „mäßigen Parkdruck“. Bisher habe es dort nur zehn Verwarnungen und keine einzige „Fremdanzeige“ (wenn Bürger falsch parkende Autos per Foto und Uhrzeit der Stadt melden) gegeben.

Grevenbroich. Die „Wohnraumschutzsatzung“ gilt für alle Mietwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen im Stadtgebiet. Als „Zweckentfremdung“ gelten gewerbliche Nutzung, Fremdenbeherbergung, gewerbliche Zimmervermietung oder „Nutzung als Schlafstätte“. Darüber hinaus wird jeder Leerstand länger als drei Monate als Fehlverhalten festgeschrieben. Jede Veränderung, jede Ausnahmegenehmigung, aber auch ein so genanntes „Negativ-Attest“ (Bescheinigung, dass keine Zweckentfremdung vorliegt) ist mit einer Verwaltungsgebühr zwischen 110 und 210 Euro je Wohnung belegt. Verstöße gegen die Satzung sind mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit bedroht. Geld, das nicht im Stadthaushalt versickern, sondern in den Neubau von Wohnraum investiert werden soll.

Die Satzung wurde in der jüngsten Ratssitzung mit 26:20 Stimmen (SPD, „Linke“, „Mein GV“, „Grüne“) beschlossen. Vor allem Markus Schumacher (FDP) wetterte gegen den Entwurf: „Die Satzung schafft keinen Wohnraum. Die neue Satzung schafft nur neue Bürokratie.“ Insbesondere die Drei-Monats-Frist stieß ihm auf: „Ein Umbau mit eigenen Händen ist dann nicht mehr möglich“, stellte er sich auf die Seite aller Haus- und Wohnungseigentümer, die in ihrer Freizeit Umbauten planten.

Wolfgang Kaiser (CDU) warf die Frage nach den Rechten der Eigentümer auf. Hier wurde er zwar von SPD-Vertretern mit dem Hinweis gekontert, dass laut Grundgesetz „Eigentum verpflichte“, doch Fachleute haben ernsthafte Zweifel daran, dass sich ein entsprechender Titel vor Gericht durchsetzen lasse. „Jeder Eigentümer wird doch umgehend vor Gericht ziehen. 50.000 Euro kommen doch einer Enteignung gleich“, so ein absoluter Kenner der Baubranche. Wichtig: Keine mit Grevenbroich vergleichbare Stadt hat eine solche Satzung. Nur ein paar Großstädte (Köln, Dortmund) haben Ähnliches aufgelegt. Doch auch hier warnen die Juristen vor all zu großen Hoffnungen...

Für Martina Suermann-Igné, die schon lange gegen „Leih-

arbeiter-Wohnungen“ angeht, ist es aber auch Ziel, die Nachbarn zu schützen, die nicht nur beim Immobilienwert unter verwahrlosten Wohnungen leiden würden.-gpm.