Die Maske ist Pflicht!
Grevenbroich. Die Stadt Grevenbroich weist darauf hin, dass seit Montag die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone gilt (bezugnehmend auf die Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises zur Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 – Feststellung der „Gefahrenstufe 2“ vom 18. Oktober; lesen Sie auch auf Seite 11 dieser Ausgabe).
22.10.2020
, 10:48 Uhr
Für folgende Straßen gilt in der Grevenbroicher Innenstadt die Maskenpflicht: Kölner Straße, Wallgasse, Synagogenplatz, „Am Markt“, Steinweg und Breite Straße. Kontrollen des Ordnungsamtes im Innenstadtbereich haben gezeigt, dass die erweiterte Maskenpflicht noch nicht von allen Passanten umgesetzt wird. Auch auf dem Fahrrad muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.