Das Kreis-Umweltamt warnt: Wildes Baden kann lebensgefährlich sein
Grevenbroich · Sommerliche Temperaturen locken zum Bad ins kühle Nass. Doch das erfrischende Vergnügen birgt an Baggerseen, die nicht als Badeseen betrieben werden, und in Flüssen wie Rhein und Erft große Gefahren. Darauf weist das Umweltamt des Rhein-Kreises hin.
In Gewässern herrschen gerade im Sommer zum Teil große Temperaturunterschiede zwischen warmem Oberflächen- und kaltem Tiefenwasser, die auch beim geübtesten Schwimmer zum Kälteschock mit Herzversagen führen können. Zudem besteht Gefahr durch Strömungen, bei denen der Sog so stark wirkt, dass er selbst geübte Schwimmer bis auf den Grund zieht.
Die Strömungen sind unberechenbar und meist nicht zu erkennen. Hinzu kommt im Rhein der Sog vorbeifahrender Schiffe.
Auch unmittelbar an den Ufern ist das Baden in Flüssen aufgrund von Strömungen und plötzlichen Tiefen sehr gefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben, ins Wasser ragende Steinschüttungen und Kiesflächen, die dazu da sind, die Fließgeschwindigkeit des Flusses in seiner Mitte zu erhöhen, bilden sich oft lebensgefährliche Strudel und Strömungen.
Wenn ein Schiff vorbei fährt, zieht dieses das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt besonders Kinder, dem Wasser hinterher in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des „Rückschwalles“: Das Wasser kehrt schnell in Wellen zurück, Kinder und auch Erwachsene werden umgerissen und abgetrieben. Daher sollten Eltern ihre Kinder an den Gewässern und besonders am Rhein nicht aus den Augen lassen.
Aber auch an den Rändern von Sand- und Kiesgruben ist es gefährlich. Vor allem an Seen, an denen noch gearbeitet wird, besteht akute Absturzgefahr. Durch die lockere Lagerung und das Gemisch von Sand und Kies können schon durch leichte Erschütterungen mehrere Kubikmeter Sand ins Rutschen kommen.
Wer in so eine Lawine gerät, wird schnell verschüttet und kann sich meist nicht mehr selbst befreien.
Auch Untiefen unterhalb der Wasseroberfläche, Stromkabel und technisches Gerät sind für den Laien nicht immer erkennbar. In Feinsandaufspülungen und Schwemmsandfächern kann ein Mensch versinken.
Darüber hinaus, so das Kreis-Umweltamt, begeht Hausfriedensbruch, wer solche Betriebsflächen unbefugt betritt. Wo Baden oder auch nur das Betreten der Flächen naturschutzrechtlich verboten ist, kann es mit hohen Geldbußen bestraft werden.
Grundsätzlich ist Baden nur erlaubt, wo Sicherheit und Betreuung gegeben ist – im Rhein-Kreis also in den Freibädern sowie in den Freizeitanlagen Kaarster und Straberg-Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot.
Wer sich über die vielen Möglichkeiten zum sicheren, unbeschwerten und auch legalen Badegenuss in Nordrhein-Westfalen informieren möchte, wird auf der Strandkarte des Landesumweltamts im Internet fündig: www.badegewaesser.nrw.de. Die Strandbäder der Kreiswerke am Kaarster und am Straberg-Nievenheimer See sind dort mit ausgezeichneter Wasserqualität vertreten.