Ungefährlich für den Menschen Blauzungenkrankheit bei einem Schaf im Kreis nachgewiesen

Grevenbroich/Jüchen · Bei einem Schaf aus einer Hobbyhaltung wurde in dieser Woche das Bluetongue-Virus (BTV3) im Rhein-Kreis nachgewiesen. Das Veterinäramt des Kreises teilt mit, dass es sich bei der Blauzungenkrankheit (BT) um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt.

Bei einem Schaf aus einer Hobbyhaltung wurde in dieser Woche die Blauzungenkrankheit nachgewiesen.

Foto: RKN./Leo Malsam

Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Produkte wie Milch und Fleisch können bedenkenlos verzehrt werden und unterliegen auch keinen Handelsbeschränkungen. Empfängliche Arten für die Blauzungenerkrankung sind alle Wiederkäuer wie Rind, Schaf und Ziege, Wildwiederkäuer und auch Lamas und Alpakas.

Das betroffene Tier zeigte die für die Erkrankung klassischen Symptome wie Fieber, Apathie, Absonderung von der Herde, Maulerosionen sowie einen geröteten schmerzhaften Kronsaum an den Klauen, wodurch eine Lahmheit erkennbar war.

Die namensgebende Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten. Die Symptome zeigen sich etwa sieben bis acht Tage nach der Infektion.

Bei Rindern scheinen die Krankheitssymptome schwächer ausgeprägt zu sein als bei Schafen, so die Beobachtungen von Experten. Die Krankheit wird durch Stechinsekten (Gnitzen) übertragen, daher tritt die Blauzunge saisonal verstärkt in der warmen Jahreszeit bei feuchtwarmem Wetter auf.

Gegen BTV3 wurden bereits Impfstoffe entwickelt, die sich aktuell noch im Zulassungsverfahren befinden. Durch eine Eilverordnung ist jedoch die Anwendung von drei Impfstoffen zum Schutz der Tiere gestattet. Die Impfung bietet derzeit den einzigen effektiven Schutz vor klinischen Symptomen und Ausbreitung.

Die Tierseuchenkasse des Landes gewährt eine Beihilfe zu den Kosten des Impfstoffes. Um die Übertragung der Krankheit durch Gnitzen zu verhindern, können auch insektenabwehrende Mittel (Repellentien) genutzt werden. Die Gnitzen fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Daher empfiehlt das Veterinäramt, die Tiere in diesen Zeiträumen in Ställe zu bringen.

Aufgrund des Ausbruchs ändert sich der BTV-Status des Rhein-Kreis nicht., da durch frühere BT-Nachweise ganz Nordrhein-Westfalen, Niedersachen, Bremen und Hessen nicht mehr als „frei von BT“ gelten.

Wiederkäuer dürfen von hier aus nicht ohne Behandlung gegen Insekten und eine Blutuntersuchung in BTV-freie Bundesländer und in seuchenfreie Gebiete innerhalb der EU transportiert werden.

Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 erstmals in Mitteleuropa im Dreiländereck bei Aachen auf niederländischer Seite auf. In den Jahren 2007 und 2008 konnte eine kontinuierliche Ausbreitung der BT in Deutschland festgestellt werden. Deutschland galt zuletzt als frei von der Blauzungenkrankheit, jedoch breitet es sich seit 2023 von den Niederlanden kommend erneut aus.

Das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss ist unter 02181/601–3900 erreichbar.

(-ekG.)