Ausgediente Elektrogeräte: Tipps zur Entsorgung

Grevenbroich · Es gibt etliche Wege für die bequeme und ordnungsgemäße Entsorgung von ausgedienten Elektrogeräten. Darauf weist der Rhein-Kreis hin. „Sofern die Geräte noch voll funktionstüchtig sind, ist in erster Linie eine weitere Verwendung anzustreben“, erläutert Umweltdezernent Karsten Mankowsky. „Vielleicht befindet sich im Freundes- oder Bekanntenkreis jemand, der gerade noch ein solches Gerät benötigt“, so der Experte.

Ausgediente Elektrogeräte können auf verschiedene Weise bequem und ordnungsgemäß entsorgt werden. Darauf machen die Experten des Rhein-Kreises aufmerksam.

Foto: RKN./Geo-grafika

Außerdem könne versucht werden, über Kleinanzeigen oder entsprechende Internet-Plattformen die Geräte wieder an den Mann beziehungsweise die Frau zu bringen, damit sie weiter genutzt werden können.

Besteht keine Möglichkeit der Weiterverwendung, so müssen die Altgeräte als Abfall einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden. Vertreiber von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern sind schon seit 2016 verpflichtet, Kühlschrank, Fernseher oder Waschmaschine kostenlos zurückzunehmen, sofern vom Kunden gleichzeitig ein neues Gerät der gleichen Art gekauft wird.

Unabhängig vom Kauf eines Neugeräts müssen solche Vertreiber auch Kleingeräte mit weniger als 25 Zentimetern Kantenlänge wie Toaster, Rasierapparat oder Handy ebenfalls kostenlos zurücknehmen, wobei es jedoch eine Beschränkung auf drei Geräte pro Art gibt.

Diese Rücknahmepflicht für Alt-Geräte gilt seit dem 1. Juli auch für Lebensmittelgeschäfte wie „Aldi“, „Lidl“ und Co, sofern sie über eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektrogeräte zum Verkauf anbieten.

Die genannte Regelung gilt außerdem für alle Vertreiber, die über Verkaufsportale im Internet Elektrogeräte anbieten. Auch diese müssen dem Endkunden für die kostenlose Rückgabe entsprechende Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung benennen.

Für die Bürger im Rhein-Kreis bestehen noch weitere Abgabemöglichkeiten für ausgediente Elektrogeräte. Da ist zum einen die separate Erfassung durch die Kommunen im Rahmen der Sperrmüllabfuhr. Dafür sind Anmeldung und Terminabsprache erforderlich. Nähere Einzelheiten hierzu findet man in den jeweiligen Abfallkalendern.

Zum anderen gibt es die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe an den Kleinanlieferstationen auf den Deponien Grefrath und Neuenhausen. Die über Vertreiber und öffentliche Entsorgungsträger erfassten Altgeräte gelangen in zertifizierte Behandlungsanlagen, in denen Schadstoffe entfernt sowie werthaltige Bestandteile abgetrennt und wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden.

Ines Willner, Leiterin des Umweltamts der Kreisverwaltung, bittet alle Besitzer von Alt-Geräten, diese den oben beschriebenen Entsorgungswegen zuzuführen. „Nur so kann sichergestellt werden, dass eine fachgerechte Zerlegung und Schadstoff-Entfrachtung erfolgt“, heißt es.

Willner warnt eindringlich davor, alte Elektrogeräte in der freien Natur zu entsorgen oder an unseriöse Schrotthändler abzugeben, die fortlaufend durch die Straßen fahren, um Metallschrott zu sammeln. Beides könne zu erheblichen Umweltschäden führen.

(-ekG.)