„Amprion“ setzt auf Kaarst – Klageweg ist eingeschränkt
Rommerskirchen · „Amprion“ hat sich für den Konverter-Standort nicht nur auf die „Dreiecksfläche“ an der Kaarster Autobahn festgelegt, alle Planungen laufen auch auf diesen Standort hinaus. Dass machte Sprecherin Joelle Bouillon jetzt bei einer Pressekonferenz am Rande der „Antragskonferenz“ deutlich.
Trotzdem ist der Standort zwischen Widdeshoven und Gohr noch nicht „raus“; der käme zum Zuge, wenn die Kaarster Pläne scheitern würden.
Bei dieser „Antragskonferenz“ ging es eigentlich um das „Ultranet“, das ab 2022 off-shore-Windstrom von der Nordsee in den verbrauchsstarken Süden der Republik leiten soll. Der Abschnitt C dieser Hochspannungsgleichstromanlage geht von Osterath bis Rommerskirchen. Bei der jetzigen Konferenz – zugleich Start der offiziellen Bürgerbeteiligung – wurde deutlich, dass das vorgesehene Verfahren in unserer Region eigentlich gar nicht greift.
Denn in diesem Schritt geht es darum, einen ein Kilometer breiten Korridor für diese Leitung festzulegen. Da aber vorgesehen ist, das Ultranet auf eine der beiden bestehenden Leitungen aufzuschalten (dieses „Hybrid-Verfahren“ gilt auch als neuartig) und dies auch schon per Bundesgesetz festgeschrieben ist, dürfte allenfalls die zweite Antragskonferenz, bei der es um die „mastscharfe“ Festschreibung der Leitung geht, interessant werden. Hier signalisierte „Amprion“ auch die Bereitschaft, mit Rücksicht auf die betroffenen Landwirte den ein oder anderen Strommast ein paar Meter weit zu verlegen. Diese zweite Runde wird aber erst in ein paar Monaten kommen; zunächst schreibt die Bundesnetzagentur ein „Hausaufgabenbuch“, das „Amprion“ dann abarbeiten muss.
Kein Wunder also, dass bei der jetzigen Konferenz alle Blicke auf die Konverter-Frage gerichtet waren. Ohne den würde das politisch gewollte Ultranet nicht funktionieren. Und der kommt irgendwo in den Rhein-Kreis. Das ist Fakt.
Und für „Amprion“ steht fest, dass er auf die „Dreiecksfläche“ kommen soll. Die hat das Unternehmer nicht nur gekauft, alle inzwischen angelaufenen Feinplanungen (Einbindung ins Gelände, Anbindung, Außenfassade) sind auch darauf ausgerichtet. Sollte dieser Standort, aus welchen Gründen auch immer, scheitern und sollte dann die „favorisierte Alternativfläche“ zum Zuge kommen, müsste „Amprion“ nicht nur umplanen, sondern sich auch um den Kauf der Flächen dort bemühen, was deutlich macht, wie sehr sich das Unternehmen auf Kaarst versteift hat. 2017 soll das Planfeststellungsverfahren stattfinden, 2018 soll Baubeginn sein. Gegnern bleibt nur eine Klageinstanz. Und das wohl mit schlechten Aussichten. Immerhin geht es um das Gelingen der Energiewende.