Zur Not mit dem Lichtbildausweis am Sonntag in Wahlkabine gehen
Grevenbroich · Es kommt immer wieder mal vor, dass ein wahlberechtigter Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhält oder diese verlegt hat.
„Trotzdem kann der Wahlberechtigte am Sonntag wählen gehen“, sagt Hans-Joachim Klein, Leiter des Kreis-Wahlamtes. Der wahlberechtigte Bürger müsse sich in seinem Wahllokal nur mit einem Personalausweis oder mit einem anderen, mit einem Lichtbild versehenen amtlichen Ausweis ausweisen können.
Ohne Identitätsnachweis sei eine Stimmabgabe allerdings nicht möglich.
Die Wahlbenachrichtigungskarte ist somit nicht Voraussetzung, an der Wahl teilnehmen zu dürfen. Sie gibt lediglich den Hinweis, wann die Wahl stattfindet und wo sich das zuständige Wahllokal für die Stimmabgabe befindet, teilt Klein mit. In Zweifelsfällen rät Klein, sich an das zuständige Wahlamt der Stadt oder Gemeinde zu wenden.