Angeblich auf Mahnungen nach einem Gewinnspiel nicht reagiert Betrugsversuch scheitert an gesundem Misstrauen
Rommerskirchen · Ein unbekannter Täter meldete sich am Mittwochvormittag telefonisch bei einem über 80-Jährigen in Rommerskirchen. Der Anrufer stellte sich als Mitarbeiter eines Gewinnspielunternehmens vor. Er teilte dem Senior mit, dass dieser im Jahr 2016 an einem Gewinnspiel teilgenommen habe.
Da der Senior, nach Aussagen des Anrufers, auf diverse Mahnungen zur Gewinneinlösung nicht reagiert hätte, lägen nun Forderungen, in Höhe von mehreren tausend Euro, gegen ihn vor. Der Betrüger drohte damit, die Staatsanwaltschaft einschalten zu wollen. Der Senior durchschaute jedoch den Betrugsversuch und ließ sich durch die vehementen Forderungen nicht beirren. Er beendete das Gespräch und verständigte die Polizei. Die ermittelt nun wegen versuchten Betruges.
Tipps:
Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben! Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn einzufordern. Zahlen Sie keine Gebühren oder wählen gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige Sondernummern beginnen z.B. mit den Vorwahlen:
0900..., 0180..., 0137...). Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter, genaus so wenig wie Telefonnummern, Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches.