Wenn Jüchen Stadt wird, dann...: Wir haben nachgefragt, was passiert

Jüchen · Weniger als 365 Tage liegen Jüchen noch als Gemeinde bevor, ehe es von der Bezeichnung abtritt und als „Stadt“ umbenannt wird. Doch was wird sich denn dann eigentlich ändern? Was passiert in diesem Jahr?

Dr. Martin Mertens, Bürgermeister der Gemeinde Rommerskirchen (links) mit Bürgermeister Harald Zillikens und Landrat Hans-Jürgen Petrauschke.

Foto: Foto: Gemeinde Jüchen

Sowohl für die Politik als auch für Vereine und Bürger? Welche Aufgaben kommen auf die Verwaltung zu? Wir haben einmal nachgeforscht, bei der Gemeinde, beim Kreis, aber auch bei der Stadt Grevenbroich. Lesen Sie heute etwas zu den neuen Aufgabenbereichen, die auf die Gemeinde zukommen.

Mit Wirkung vom 1. Januar 2019 wird Jüchen zur Mittleren kreisangehörigen Stadt. Die zukünftige Stadt Jüchen wird in diesem Zuge Aufgaben in den Bereichen Bauaufsicht, Wohnungswesen und Verkehrslenkung vom Rhein- Kreis übernehmen.

Zur Zeit laufen noch die Übergabegespräche mit dem Rhein- Kreis. In Gesprächen zwischen Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Dr. Martin Mertens, Bürgermeister der Gemeinde Rommerskirchen, und Harald Zillikens, Bürgermeister der Gemeinde Jüchen, hat man sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit darauf verständigt, dass die Gemeinde Jüchen die Aufgaben der Bauaufsicht für die Gemeinde Rommerskirchen mit übernehmen soll. Sobald die laufenden Gespräche abgeschlossen sind, werden der Kreistag und die Gemeinderäte über den Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung abstimmen.

„Durch die Übernahme der Aufgaben in den Bereichen Bauaufsicht, Wohnungswesen und Verkehrslenkung wird der Service für die Jüchener Bürger vor Ort verbessert, die eigene fachliche und finanzielle Verantwortung gestärkt und eine direkte Steuerung der Bereiche ermöglicht“, erläutert Bürgermeister Harald Zillikens. „Die Bezeichnung ,Stadt’ führt zudem zu einem Imagegewinn und einem damit verbundenen Standort- und Wettbewerbsvorteil.“ Und Bürgermeister Dr. Martin Mertens nickt zustimmend zu: „Interkommunale Zusammenarbeit war und ist mir stets wichtig. Ich bin mir sicher, dass unsere Bürger von der Zusammenarbeit mit der künftigen Stadt Jüchen profitieren werden.“

Für eine mittlere kreisangehörige Stadt, könnten auch noch weitere Aufgaben berücksichtigt werden, darauf verzichte die Gemeinde aber. Dazu zählt beispielsweise die Einrichtung eines Rechnungsprüfungsamtes.

Da zwischen dem Rhein-Kreis und der Gemeinde vor 14 Jahren jedoch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Kooperation bei der örtlichen Rechnungsprüfung geschlossen wurde und sich die Zusammenarbeit bewährt habe, wird die Einrichtung beim Kreis bleiben. Zudem wolle die Gemeinde bei der Bezirksregierung einen Antrag stellen, dass es in Jüchen keine ständig besetzte Feuerwache gebe. Auch in puncto Rettungswache liegen die Aufgaben weiterhin beim Rhein-Kreis. Hinsichtlich des gesonderten Antrages auf örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sei das Jugendamt des Rhein-Kreis derzeit für die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Wegen der Einwohnerzahl stehen den anderen fünf kreisangehörigen Städten ein eigenes Jugendamt zu. „Wir könnten einen Antrag stellen, aber es funktioniert, sodass wir erst einmal keinen Handlungsbedarf sehen“, erklärt Pressesprecher Jürgen Wolf.

Zudem müsse sich eine Stadt für die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen der Weiterbildung verpflichten. Da aber seit 1978 eine Vereinbarung zwischen Jüchen und der Stadt Grevenbroich im Sinne der „VHS“ besteht, werde sich auch hier nichts weiter ändern. Zuletzt gebe es noch die Planung, Organisation und Ausgestaltung des ÖPNV. Da die Gemeinde aber über kein eigenes ÖPNV-Unternehmen verfügt, ergeben sich durch die Umbenennung auch hier keine zusätzlichen Aufgaben.

-tkA.

(Kurier-Verlag)